Dialog oder Lex Handschlag?

"Links" No. 168

Kürzlich hat der Europäische Menschengerichtshof in Strassburg in einem Basler Fall entschieden, dass islamische Mädchen den schulischen Schwimmunterricht zu besuchen haben. Und das ohne dass ein spezieller Schwimm-Artikel im Gesetz oder in der Verfassung verankert ist. Welche Konsequenzen hat für die so genannte „Lex Handschlag“, die im Baselbiet in die Vernehmlassung geschickt worden ist?

Das Beispiel zeigt: Es geht nicht darum, einzelne Verhaltensweisen oder Werte bzw. die Einhaltung von „hiesig gängigen Ritualen“ gesetzlich vorzuschreiben, wie es die Lex Handschlag . Es genügt vielmehr, den bestehenden gesetzlichen Grundlagen – unter Beachtung der persönlichen Freiheitsrechte – Nachachtung zu verschaffen.

Damit sind nicht automatisch Differenzen und Auseinandersetzungen aus dem Weg geräumt. Vielmehr ist der Boden definiert, auf dem diese stattfinden können. Denn aus mehr langjähriger beruflicher Erfahrung in der Zusammenarbeit mit MigrantInnen und SchweizerInnen wissen wir: unterschiedliche Lebensformen und Verhaltensweisen gibt es. Arthur Schoppenhauer formulierte dies so: Bei gleicher Umgebung, lebt doch jeder in einer anderen Welt!

Das Umgehen mit anderen Verhaltensweisen ist dann schwierig, wenn wir das „Andere“ nicht kennen und so auch nicht beurteilen können, weshalb sich das Gegenüber so verhält. Erst recht, wenn für unverbrüchlich gehaltene Rituale wie das Begrüssen davon betroffen sind. Es entstehen Unsicherheiten, die entweder ohnmächtig oder machtvoll angegangen werden, zum Beispiel mit einem neuen Gesetzesvorschlag.
 

Runder Tisch – Koordination für Religionsfragen

Dabei gäbe und gibt es andere Möglichkeiten. Um mit diesen Unsicherheiten menschenwürdig und rechtlich angemessen umzugehen, kann auch auf den Dialog gesetzt werden. So leitet im Kanton Basel-Stadt die Koordinatorin für Religionsfragen, Lilo Roost Vischer, einen „Runden Tisch der Religionen beider Basel“. Als anerkannte Respektsperson vermittelt sie regelmässig bei unterschiedlichen Auslegungen unter direktem Einbezug von religiösen Leadern, welche dann wiederum von den betroffenen Parteien anerkannt werden.

Themenfelder, die den Runden Tisch von Anfang an begleiten, sind Fragen zu Schule und Religion. Die Mitglieder setzen sich dafür ein, dass Kindern religiöses Wissen mit Sorgfalt vermittelt wird. Beide kantonalen Handreichungen für den Umgang mit religiösen Fragen an der öffentlichen Schule wurden am Runden Tisch diskutiert und mit Empfehlungen an die Erziehungsdirektionen BS und BL weitergeleitet. Als wertvolles Hilfsmittel dient dabei auch der Interreligiöse Kalender (www.ir-kalender.ch/fetes.php). Das gemeinsame Wissen fördert das Verständnis für das „Andere“ und mindert die Angst vor dem – nun nicht mehr – Unbekanntem. Es enthebt aber nicht vor der Aufgabe, die bestehenden Rechte und Pflichten auch rechtlich durchzusetzen, wie das im Fall des Schwimmunterrichts geschehen ist. Gerade das zeigt aber, dass es nicht nötig ist, schwammige neue gesetzliche Regelungen à la Lex Handschlag zu erlassen.
 

Andreas Bammatter, Landrat, SP BL
Mustafa Atici, Grossrat, SP BS

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