Die Initiative ist brandgefährlich

Einspruch in der BaZ vom 23. Februar 2016

Es ist das gute Recht von alt SVP-Landrat Patrick Schäfli, für die Durchsetzungsinitiative zu weibeln. Doch sollte er bei den Fakten bleiben. Das tut er aber nicht. Vielmehr entbehren die meisten seiner im Kommentar vom 8. Februar aufgestellten Behauptungen jeglicher Grundlage. Dies wird im Fol-genden anhand von drei Beispielen exemplarisch aufgezeigt.

Behauptung 1: Seit dem Ja zur Ausschaffungsinitiative ist in Bern nichts passiert. Im Gegenteil: Künftig können die Richter praktisch in jedem Fall nach eigenem Ermessen von einer Ausweisung absehen (Härtefallregelung). Die Rechte der ausländischen Straftäter wurden massiv ausgebaut.

Das stimmt nicht. In Tat und Wahrheit wird etwa ein Ausländer, der zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird oder der die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, schon heute ausgeschafft, wenn sich seine Wegweisung nicht als unverhältnismässig erweist und kein Härtefall vorliegt. Diese unter dem Regime des damaligen Justizministers Christoph Blocher eingeführte Regelung soll nach dem Parlamentsentwurf zusätzlich verschärft werden. So wird automatisch des Landes verwiesen, wer wegen einer bestimmten Straftat verurteilt wird. Von einer Wegweisung kann künftig nur noch ausnahmsweise abgesehen werden, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirkt und die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung nicht überwiegen. Die Hürden für die Gewährung einer Ausnahmebewilligung sind dabei erfahrungsgemäss nahezu unüberwindbar. Die Rechte ausländischer Straftäter sollen nach dem Willen des Parlaments also nicht ausgebaut, sondern – in Umsetzung der Ausschaffungsinitiative – weiter eingeschränkt werden.

 

Behauptung 2: Für in der Schweiz geborene ausländische Straftäter wurden absurde Sonderrechte geschaffen. Sie können heute nicht mehr ausgeschafft werden, unabhängig davon, ob sie schwere Straftaten begangen haben.

Das ist ebenfalls nicht richtig. Das Bundesgericht betont in konstanter Rechtsprechung, dass die Niederlassungsbewilligung eines Ausländers bei wiederholter resp. schwerer Straffälligkeit auch dann widerrufen werden kann, wenn er hier geboren ist. Straffällige Secondos werden also schon heute regelmässig ausgeschafft. Von absurden Sonderrechten kann keine Rede sein. Viel eher ist die Praxis der Schweizer Gerichte als durchwegs streng zu bewerten.

 

Behauptung 3: 73 Prozent der Gefängnisinsassen sind Ausländer. Nur die Durchsetzungsinitiative kann garantieren, dass die Ausweisung ausländischer Schwerkrimineller wie Mörder und Vergewaltiger endlich vorgenommen wird.

Diese Behauptung ist so irreführend wie falsch. So sind in der angeführten Statistik auch die Kriminaltouristen miteinberechnet. Kriminaltouristen werden von der Durchsetzungsinitiative aber gar nicht erfasst. Die Initiative zielt nämlich ausschliesslich auf die in der Schweiz rechtmässig wohnhaften Ausländer. Diese Bevölkerungsgruppe ist bloss mit 19 Prozent in den Gefängnissen vertreten. Dass Mörder und Vergewaltiger nur bei Annahme der Durchsetzungsinitiative ausgeschafft werden, trifft ebenso wenig zu. Die vom Parlament vorgesehene Härtefallklausel greift nur, wenn die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung nicht überwiegen. Und wer die hiesige Gerichtspraxis kennt, weiss, dass eine Ausnahmebewilligung bei Mördern oder Vergewaltigern schlichtweg nicht vorstellbar ist.

 

Patrick Schäflis Behauptungen fallen beim Faktencheck damit jeweils durch. Spätestens bei genauerer Betrachtung entpuppt sich die Durchsetzungsinitiative als überflüssig und brandgefährlich. Im Widerspruch zu den Grundwerten des schweizerischen Rechtsstaats stehende, polemische Pauschalisierungen, wie sie die Durchsetzungsinitiative will, sind absolut fehl am Platz. Es bleibt darum zu hoffen, dass die Schweiz am 28. Februar klar Nein sagt zu dieser Initiative.


Diego Stoll, Landrat, SP Liestal

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