Eigentlich ist klar: Dass die ZAK die Schwarzarbeitskontrolle de facto ausgelagert hat, entbehrt der gesetzlichen Grundlage. Das ist gravierend genug. Noch schwerwiegender ist, dass die Regierung diese Konstruktion jahrelang goutiert hat. Vollends inakzeptabel ist nun aber, dass sie nicht daraus lernt und die Wirtschaftskammer-Tochter weiter wursteln lässt.

In der Regierungs-Antwort auf eine Interpellation von Landrätin Kathrin Schweizer war klar festgehalten worden, dass die Auslagerung der Schwarzarbeitskontrolle durch die ZAK an die AMS widerrechtlich war. Logisch wäre es, die Vergabe des Leistungsauftrages zur Schwarz-arbeitskontrolle nun zumindest an die Bedingung zu knüpfen, dass die ZAK zuerst neu aufgestellt werden muss. Aber Logik ist der Baselbieter Regierung Sache nicht: Sie hält dem illegalen Konstrukt die Stange und belässt den Auftrag bei der ZAK. Kuscht die Regierung vor dem mächtigen Filz?

Die Regierung macht unseren Kanton damit einmal mehr lächerlich! Der Gipfel der Absurdität ist es nämlich, dass dadurch die KontrolleurInnen die nötigen Befugnisse zur Durchführung der Kontrollen gar nicht mehr haben und allfällige somit zweifelhaft beschaffte Beweismittel vor Gericht nichts taugen. Kathrin Schweizer: „Die Kontrollierenden machen sich streng genommen sogar strafbar, indem sie ihren Auftrag ausführen. Die Schwarzarbeitskontrollen werden rechtlich gesehen zur Farce!“ Bananenrepublik Baselland!

Die SP Baselland fordert, dass die Regierung Erkenntnisse, die sie aus der Beantwortung von Vorstössen gewonnen hat, nicht einfach in den Wind schiesst. Es ist ein Hohn, wenn der Kanton einen nicht rechtskon-formen Zustand auszusitzen versucht. Dass hier das Wirtschaftskammer-Machtkartell die Muskeln spielen liess, liegt nahe. Wieso sonst sollte die Regierung ihren eigenen Aussagen zuwider handeln?

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed