Arbeit soll sich lohnen, oder doch nicht?

Die guten News aus dem Landrat zuerst: Nach langem konnte wieder einmal eine grosse Anzahl an Pendenzen abgearbeitet werden und dank Abendsitzung wurde sogar das Ende der Traktandenliste erreicht. Eine Seltenheit!

Ansonsten gibt es aber vor allem zum wichtigsten Geschäft der letzten Sitzung keine guten News. Die rechtsbürgerliche Mehrheit im Landrat hat dem revidierten Sozialhilfegesetz zugestimmt. Die SP hat eine Streichung des Langzeitbezugsabzugs beantragt, der jedoch leider keine Mehrheit fand. Der Langzeitbezugsabzug legt fest, dass bei Menschen, die zwei Jahre in der Sozialhilfe sind, der Grundbedarf um CHF 40.- gekürzt werden soll. Man will also im Baselbieter Landrat Menschen, die schon vom sehr bescheidenen Grundbedarf leben müssen, diesen noch kürzen und, obwohl bei der Vorlage immer von Integration gesprochen wird, noch weiter von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschliessen. Die Begründung der rechten Seite: Arbeit soll sich lohnen. Diese Argumentation wurde am Nachmittag jedoch wieder revidiert, wie noch aufgezeigt wird. Immerhin hat das Gesetz das notwendige 4/5-Mehr im Landrat nicht erreicht, so dass es zu einer Volksabstimmung kommt.

Noch am gleichen Tag wurde über die Einführung eines kantonalen Mindestlohns debattiert. Hier hätte der Landrat ein Zeichen setzen können um eben zu zeigen, dass sich Arbeit lohnen soll. Jedoch bewies dann die rechts-bürgerliche Mehrheit wieder, dass es ihnen doch nicht so ernst ist damit. Sie haben die SP-Motion nicht überweisen wollen und mit leicht widerlegbarer Argumentation gezeigt, dass es ihnen doch nicht so wichtig ist, dass sich Arbeit lohnen soll.

Eine erfreuliche Mehrheit wurde im Landrat jedoch noch gefunden. So muss sich der Kanton Basellandschaft beim Bund für die Individualbesteuerung stark machen. Bei der Individualbesteuerung soll jede natürliche Person einzeln besteuert werden. Heute werden verheiratete Personen und Personen in eingetragener Partnerschaft gemeinsam besteuert. Das heutige Steuersystem benachteiligt Ehepaare mit hohen Einkommen, die beide berufstätig sind. Das tiefere «Zweiteinkommen» kann dabei zu einem grossen Teil von der Progression aufgefressen werden. Es sinkt damit der Anreiz, dass beide Ehegatten berufstätig sind. Im Alltag führt dies häufig dazu, dass gut ausgebildete Frauen keiner Arbeit mehr nachgehen. Die Individualbesteuerung hilft daher mit, den Fachkräftemangel zu entkräften und treibt die Gleichstellung voran und ist daher zu begrüssen.

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