Asylbewerber werden nicht bevorzugt!

Leserbrief in der bz vom 15. Juni 2016

Marcus Stoerckle hat die Annahme des Asylgesetzes offensichtlich noch nicht verdaut. Die sogenannten “Gratisanwälte” bleiben für ihn ein Problem. Nur so ist seine Frage, ob auch Schweizer einen Anspruch auf Gratisanwälte hätten, zu verstehen. Ich rate Herrn Stoerckle einen Blick in unsere Bundesverfassung zu werfen. Dort findet er in Art. 29 Abs. 3 die Antwort auf seine Frage. Die genannte Verfassungsbestimmung lautet konkret wie folgt: “Jede Person, die nicht über die erforderlichen Mittel verfügt, hat Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, wenn ihr Rechtsbegehren nicht aussichtslos erscheint. Soweit es zur Wahrung ihrer Rechte notwendig ist, hat sie ausserdem Anspruch auf unentgeltlichen Rechtsbeistand”. Ich hoffe, M. Stoerckle mit diesem Hinweis beruhigen zu können. 


Bruno Krähenbühl,
alt Landrat, SP Münchenstein

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