Der Volkswille wird missachtet

Leserinnenbrief in der BaZ vom 21. Januar 2019

Am 21. Mai 2017 stimmten die Baselbieter Stimmberechtigten einer Verfassungsänderung zur Stärkung der Gemeindeautonomie mit einer Mehrheit von 83,5 Prozent zu. Demnach soll den Gemeinden grösstmögliche Regelungs- und Vollzugsfreiheit zukommen, und jede Gemeinde soll die für sie besten bzw. geeigneten Regelungen treffen können.

Diesem Verfassungsauftrag widerspricht das nun zur Abstimmung gelangende Gesetz über die Abgabe von Planungsmehrwerten. Es verbietet nämlich den Gemeinden, eigene Regelungen zu verabschieden. Der Landrat bricht damit den Auftrag, den ihm die Kantonsverfassung gegeben hat, und er missachtet dabei den Volkswillen. Schon allein aus diesem Grund ist das vorliegende Gesetz über die Abgabe von Planungsmehrwerten abzulehnen.

Caroline Rietschi
Gemeinderätin, SP Binningen

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