Die SP-Fraktion sagt JA zur Spitalplanung

Landrats-Voten vom 30. August 2018, 1. Lesung

Die SP Baselland setzt sich für eine Fusion der beiden Kantonsspitäler Baselland und Basel-Stadt ein. Sie unterstützt die Bemühungen einer gemeinsamen Gesundheitsversorgung in der Region, welche eine optimale Versorgung stationär wie auch ambulant ermöglicht.

Staatsvertrag

Die Bildung der gemeinsamen Spitalgruppe ist für die SP Baselland die beste Möglichkeit für eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung der beiden Kantone. Diese muss sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung  orientieren, eine qualitativ hochstehende Versorgung gewährleisten und zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beitragen, denn die Gesundheitsversorgung ist ein wichtiger Faktor des Service Public.

Die Fusion führt auch zu einem volkswirtschaftlichen Nutzen. Durch die Optimierung der Verteilung von Grundversorgung und der Spitzenmedizin und dem ambulanten zum stationären Bereich können die Gesundheitskosten gedämpft werden. Neu werden Rechtsgrundlagen gebildet für die Erstellung einer Liste welche Behandlungen oder Eingriffe ambulant oder stationär regeln. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung  des Kantons, entfällt doch bei ambulanten Eingriffen die Kostenbeteiligung des Kantons von 55%. Die Synergiegewinne stärken die Investitionskraft der Spitäler und führen zum Abbau der Konkurrenz innerhalb der beiden Kantone. Die zunehmenden Kosten im Gesundheitswesen belasten jedoch je länger je mehr das Budget der PrämienzahlerInnen. Es ist dringend nötig hier die Notbremse zu ziehen. Mit der vorliegenden Vorlage, dem Staatsvertrag beider Basel betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung können wir nun Einfluss auf die steigenden Kosten nehmen. Schweizweit ist dieses Projekt wegweisend und entspricht auch den Zielen der Gesundheitspolitik der SP Baselland. Wir stimmen deshalb ja zum neuen Spitalversorgungsgesetz.


Spitalgruppe

Grundsätzlich kann die SP Baselland die Spitalgruppe unterstützen. Die Rechtsform der AG ist der komplexen Situation angepasst und führt nicht zur Privatisierung der Kantonsspitäler. Die Eigentümer bleiben die Kantone, also der Staat. Über die Eigentümerstrategie wird die AG gesteuert und die strategische Leitung bestimmt. Mit der neu geschaffenen Oberaufsicht wird die parlamentarische Kontrolle gewährleistet. Zu Diskussionen hat vor allem das fehlende Mitspracherecht des Landrates bei einer Kündigung des Vertrages gegeben.

Formell ist die Kündigung Regierungsangelegenheit. Die Universität, das UKBB und viele andere Staatsverträge sind dem gleichen Recht unterstellt und bis heute wurden noch nie ohne Einbezug der Haltung der Parlamente (Universitätsvertrag) durch die beiden Regierungen Staatsverträge gekündigt. Was wären jedoch möglichen Folgen? Anders als bei einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen würde dem Universitätsspital Nordwest als AG mit öffentlichem Zweck nicht die Rechtsgrundlage entzogen, das Spital könnte weiter funktionieren und das Unternehmen bleibt weiterhin in öffentlicher Hand. 

Alternative Rechtsformen wären nicht geeignet, bedeuteten diese doch jeweils neue Staatsverträge. Eine Kooperation beispielsweise bringt zu wenig rechtliche Verbindlichkeit. Die Wettbewerbssituation würde weiterhin bestehen bleiben, da die eigenen wirtschaftlichen Ziele weiterverfolgt würden. Ein gutes Beispiel für eine Fusion ist das UKBB, hier konnten Qualitätssteigerung, Wirtschaftlichkeit und Konzentration realisiert werden. Abgesehen von diesen rechtlichen Überlegungen geht es auch um gesicherte Arbeitsplätze.

Motiviertes Personal ist im Gesundheitswesen ein zentraler Faktor. Dafür braucht es endlich Rechtssicherheit, einen Gesamtarbeitsvertag und gute Pensionskassenlösungen und es darf zu keinen Entlassungen kommen. Der wirtschaftliche Druck auf die Spitäler ist hoch und wird in den nächsten Jahren auch nicht abnehmen. Das bedingt Anpassung der Leistungen, die Qualität verbessern und gegenüber der Konkurrenz bestehen bleiben. Alle Beteiligten sind gefordert, sowohl Arbeitgeber wie ArbeitnehmerInnen.

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