Gleicher Lohn ist ein Recht – kein Geschenk

Gastkommentar in der bz vom 5. Februar 2018

In diesem Jahr feiern wir im Kanton Baselland 50 Jahre Frauenstimmrecht. Ein denkwürdiges Jubiläum. Sind wir in diesen 50 Jahren nicht noch ein ganzes Stück weitergekommen, was die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern angeht?

Nach gut 50 Jahren, könnte man meinen, sollten die rechtliche und die tatsächliche Gleichstellung nicht mehr so weit auseinanderklaffen. Leider ein Irrglaube. Noch immer braucht es den tagtäglichen Einsatz für Gleichstellungsanliegen. Dies beweist – leider als negatives Beispiel – der Kanton Baselland, der sich beharrlich weigert, schon nur die Charta zur Lohngleichheit zu unterzeichnen.

Schauen wir das Beispiel der Lohngleichheit konkret an: Seit Jahrzehnten ist die Lohngleichheit in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankert. Und trotzdem verdienen Frauen immer noch durchschnittlich 20% weniger, wie eine Studie (BFS) verdeutlicht. Das kann und darf nicht sein und dagegen wehrt sich die SP seit Jahren. Mit dem Vorstoss für Lohnüberprüfungen nach Geschlecht fordere ich mit meinen Mitunterzeichnerinnen deshalb Lohnkontrollen. Solche werden zwar (wie aus der Antwort auf meine Interpellation hervorgeht) durchgeführt. Aber leider differenzieren sie nicht nach dem Geschlecht. Damit verschliesst man bewusst die Augen vor der stattfindenden Diskriminierung. Die Lohnkontrollen sind durch Steuergelder finanziert – indirekt haben also Steuergelder eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen „mitfinanziert“ oder zumindest in Kauf genommen.

Weshalb man nicht genauer hinschauen will, konnte mir der Regierungsrat nicht erklären. Trotzdem ist er nicht bereit, unsere Motion entgegen zu nehmen. Die Ausreden sind haarsträubend. Unter anderem ist zu lesen, dass der Anteil der Frauen im unter anderem zu kontrollierenden Baugewerbe gering sei. Und deshalb spielt also Lohngleichheit keine Rolle? Wie absurd. Und ja, Lohnkontrollen mögen auch die Betriebe etwas kosten. Das Kostenargument für Betriebe ab 50 Mitarbeitenden ist für uns – angesichts der gesetzlichen Pflicht zur Einhaltung der Lohngleichheit und vor allem vor dem Hintergrund der Diskriminierung von Frauen und somit einer Zuwiderhandlung gegen das Gleichstellungsgesetz – zu vernachlässigen. Es hat sich gezeigt, dass Selbstdeklaration nicht reicht. Deshalb braucht es verbindliche Kontrollen. Die rechte Mehrheit reagiert mit Ignoranz und Arroganz auf unsere Vorstösse und weigert sich standhaft, einen wichtigen Schritt in Richtung gelebte Gleichstellung zu gehen. Wir bleiben am Thema dran. Denn Lohngleichheit ist kein Geschenk an die Frauen, sondern ein Recht und ein Verfassungsauftrag, der unverzüglich umgesetzt werden muss!

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