Kostenbremse für das Gesundheitswesen

In den vergangenen Wochen haben verschiedene Medien unter dem Stichwort «Kostenbremse fürs Gesundheitswesen» darüber berichtet: Der im Frühjahr 2020 mit dem Beginn der Coronakrise verhängte erste Shutdown hat zu einer Art Leistungsbremse in Teilen des Gesundheitswesens geführt. Zum Arzt und ins Spital durften nur noch jene, die unmittelbar medizinische Hilfe benötigten. Aus dieser Leistungsbremse wurde in der Folge eine Kostenbremse. Einige Betrachter haben diese «Kostenverlangsamung» in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nun bereits aus einem anderen Blickwinkel analysiert. Es habe sich gezeigt – sozusagen als ungewolltes Experiment während der Krise –, dass vorher permanent auch vermeidbare und unnötige Gesundheitsleistungen erbracht worden seien. Doch ist das nicht zu kurz gegriffen?

Ich jedenfalls sehe es etwas differenzierter: Zum einen haben alle Institutionen des Gesundheitswesens in der Krise anerkanntermassen einen unverzichtbaren Beitrag für die Versorgungssicherheit in unserer Region geleistet. Die Situation mit Covid-19 hat zudem verdeutlicht, dass man auf die Kapazitäten in den Spitälern angewiesen war und dass alle Spitäler, ob mit öffentlicher oder privater Trägerschaft, ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit auch für Non-Covid-Patientinnen und -Patienten bestmöglich leisteten; dies auch dank der guten Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Institutionen. 

Die Jahresabschlüsse 2020 der Spitäler, die in den vergangenen Wochen sukzessive publiziert wurden, geben mir nun aber zu denken. Trotz massiver Covid-Zuwendungen der öffentlichen Hand resultierten insbesondere auch bei den systemrelevantesten Spitälern beträchtliche Betriebsdefizite aufgrund der eingangs erwähnten Ertragsausfälle. Vermindert hat sich dadurch die Eigenkapitalbasis, und somit wurde auch die Grundlage für betriebliche Neuinvestitionen beeinträchtigt. Das ist keine gute Entwicklung, erreichten doch bereits vor der Pandemie die wenigsten Spitäler den von Experten längerfristig geforderten Zielwert für die nachhaltige Finanzierung dieser Institutionen (die sog. EBITDAR-Marge von 10 Prozent). 

Ausgerechnet jetzt sollen die Spitäler schweizweit einem noch stärkeren Regulierungsdruck von Seiten der nationalen Politik ausgesetzt werden. Ich halte einzelne der angedachten gesetzlichen Anpassungen (Tarifeingriff mit massiv restriktiveren Vorgaben, Einführung Globalbudget) für völlig untaugliche Lösungsansätze. Beides würde die Spitäler und Kliniken, aber auch andere Leistungserbringer schwer in ihrer Planungssicherheit und Existenz treffen. Der Nutzen dieser nicht nachhaltigen regulatorischen Instrumente ist deshalb höchst fragwürdig. 

Das Kostenwachstum im Gesundheitswesen möchte ich keinesfalls tabuisieren. Aber es gibt bessere und ebenfalls seit längerer Zeit diskutierte Massnahmen: Eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen sowie die Eliminierung von Fehlanreizen, an denen es im Gesundheitswesen wahrlich nicht mangelt. Mangelhaft ist hier einzig deren langsame Beseitigung. 

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