Rote Köpfe wegen der Rückzahlung von Pflegbeiträgen

Landratsbericht vom 28.1.2016

Der Landratstag vom 28.1. war ein langer Tag. Bereits um halb sieben stand ich am Bahnhof Liestal, um für ein NEIN zur 2. Gotthardröhre zu werben. Um halb acht begann die Sitzung der SP-Fraktion, die ganz im Zeichen der beiden A-Geschäfte des Tages standen: Die Wahl für die Nachfolge von SP-Mann Andreas Brunner ins Kantonsgerichtspräsidium und die Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetztes (ELG) zur AHV und IV.

Eigentlich hätte die Nachfolge für Andreas Brunner schon Ende 2015 über die Bühne gehen müssen. Aber FDP und SVP gerieten dadurch in einen wüsten Streit. Die Grünen machten die Sache noch komplizierter und versuchten, mit einer eigenen Kandidatur davon zu profitieren. Deshalb wurde auch der grüne Kandidat eingeladen, sich der SP-Fraktion vorzustellen. Nur wenige Minuten vor der Wahl zogen die Grünen aber ihren Kandidaten wieder zurück, so dass es zum Zweikampf zwischen Christine Baltzer und Roland Hofmann kam. Mit einem Vorsprung von drei Stimmen machte die FDP-Frau schliesslich das Rennen.

Ziel der ELG-Revision ist es, die Finanzierung zwischen Kanton und Gemeinden neu aufzuteilen. Der Regierungsrat und die Gemeinden kamen überein, den Gemeinden rückwirkend für die Jahre 2011-2014 insgesamt 30 Millionen Franken als Kompensation für die neuen kommunalen Pflegekostenbeiträge zurückzuerstatten. Dafür waren 2015 und 2016 zwei Tranchen à 15 Millionen Franken vorgesehen. Einig war man sich auch, dass ab 2016 der Kanton den Gemeinden jährlich knapp 15 Millionen überweisen sollte. Die Regelung der Zukunft wurde vom Landrat einstimmig gutgeheissen. Rote Köpfe gab es aber bei der Vergangenheitsbewältigung. Die Regierung wollte wegen der leeren Staatskasse ihr Versprechen nicht einhalten und den Gemeinden gar nichts zurückzahlen. Die Finanzkommission war der Meinung, dass «einmalig und abschliessend» 15 Millionen für die Jahre 2011-2015 (nicht nur 2014!) fliessen sollten. Dies hiesse aber, dass die Gemeinden insgesamt 30 Millionen Franken ans Bein streichen müssten.

Ich habe dieses Vorgehen von Regierung und einer Mehrheit des Landrats schon in der ersten Lesung als Verstoss gegen Treu und Glauben gegeisselt. Die SP-Fraktion hat deshalb am vergangenen Donnerstag folgenden Antrag eingebracht: «Zur Kompensation der EL-Entlastung des Kantons durch die kommunale Pflegefinanzierung in den Jahren 2011-2015 leistet der Kanton den Einwohnergemeinden im Jahr 2015 eine erste Zahlung von CHF 15 Millionen. Die zusätzliche Leistung von CHF 30 Millionen zu einem späteren Zeitpunkt bleibt vorbehalten». Dies hätte es den beiden Partnern ermöglicht, nochmals in Verhandlungen zu treten. 29 Landräte folgten der SP, 57 leider nicht. Somit dürften die Gemeinden das Referendum gegen den Landratsbeschluss ergreifen, um die «Schulden» des Kantons einzutreiben. Ein weiteres Trauerspiel in diesem Kanton!

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