Von grossen und kleinen Traktanden

Landratsbericht im Bibo vom 5. Oktober 2018

Die Landratssitzung vom 27. September beschäftigte sich in 2. Lesung nochmals intensiv mit der nichtformulierten Gemeindeinitiative über den Ausgleich der Sozialhilfekosten (Ausgleichsinitiative). Zur Debatte stand noch einmal der Gegenvorschlag aus der Finanzkommission. Diverse Landratsmitglieder führten für «ihre» Gemeinden pro und contra des zusätzlichen Solidaritätsbeitrages aus. Fakt ist, dass die Beiträge, die die Gemeinden für die Sozialhilfe aufwenden müssen, sich stark unterscheiden.

Liestal oder Grellingen sind auf Unterstützung angewiesen, während die Gemeinden in Leimental zu den Gebergemeinden gehören. Der Landrat hatte den ersten Gegenvorschlag, der letztes Jahr präsentiert wurde, als ungenügend erachtet. Nun wurde ein Solidaritätsbeitrag von Fr. 10.00 pro EinwohnerIn beschlossen und der Gegenvorschlag zur Annahme empfohlen. Das letzte Wort hat das Stimmvolk. Die SP-Fraktion tritt geschlossen für die solidarische Finanzierung der Sozialhilfeleistungen ein.

Noch länger wurde ebenfalls in 2. Lesung über das Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten diskutiert. Zusätzlich zu den Diskussionen, die schon vor zwei Wochen viel Zeit in Anspruch nahmen, kam nun noch ein Antrag aus Biel-Benken dazu. Dieser wurde schliesslich abgelehnt. Das Ziel der SP war, den Gemeinden zu erlauben, Abgaben auf Mehrwerten durch Um- oder Aufzonung von Bauzonen vorzusehen. Die Mehrheit des Landrates lehnte dies ab. Die Schlussabstimmung ergab eine Mehrheit von 53:32 für das Gesetz. Damit wurde das 4/5-Mehr nicht erreicht und es kommt auch hier zu einer Volksabstimmung.

Genau zwei Wortmeldungen gab es bei der eHealth-Strategie des Kantons, das dem Landrat zur Kenntnis vorgelegt wurde. 2013 und 2015 (!) hatte ich dazu Vorstösse eingereicht, die nun beantwortet und abgeschrieben wurden. Der Kanton hat zu diesem Thema diverse Handlungsfelder definiert. Zitat «Der Erfolg des ePD wird massgeblich von der Motivation und dem Mittun der ambulanten Leistungserbringer abhängen. Für die ambulanten Leistungserbringer ist die Realisierung des ePD jedoch freiwillig. Durch nutzbringende Mehrwertdienste sollen die ambulanten Leistungserbringer motiviert werden, sich dem ePD anzuschliessen.» Diese «Mehrwertdienste» sind offenbar vor allem digitale Austauschplattformen. Ob sich die ambulanten Leistungserbringer davon überzeugen lassen? Die Digitalisierung schreitet auch im Gesundheitswesen voran, die Entwicklung in Baselland bleibt zu beobachten. Ziel muss es sein, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und die Qualität der Behandlung hoch zu halten. Das elektronische Patientendossier ist eigentlich vor allem aber eine Stärkung der Patientenautonomie. Wenn es denn mal da ist.

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