Was ist zu tun bei der USR III?

Leserbrief in der BaZ vom 13. Januar 2017

Wie es ist, so kann es nicht bleiben. Wie das Bankgeheimnis, so muss auch die steuerliche Sonderbehandlung von in der Schweiz domizilierten ausländischen Holding- und Domizilgesellschaften fallen. Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) akzeptiert unser bisheriges Steuersystem nicht mehr länger. Aus diesem Grund haben wir am 12. Februar 2017 über die vom Parlament ausgearbeitete Unternehmenssteuerreform III (USR III) abzustimmen. Dabei geht es darum, unser Land auch weiterhin attraktiv für ausländische Unternehmen zu halten. Fallen die alten Privilegien droht ein Firmen-Exodus. Es geht dabei um tausende von Unternehmen mit etwa 150`000 Arbeitsstellen. Also keine Bagatelle.

Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stellt sich die Frage, ob die geplanten Massnahmen angemessen und zu verantworten sind. Gegen die geplante Patentbox für Erträge aus geistigem Eigentum sowie die vorgesehenen Steuerabzüge für Forschungs- und Entwicklungskosten habe ich nichts einzuwenden. Was ich aber nicht akzeptieren kann, ist die sogenannte zinsbereinigte Gewinnsteuer, d.h. mit einem Abzug für einen kalkulatorischen Zins auf dem Eigenkapital. Auch gehen mir die Kompetenzen der Kantone bei der Ausgestaltung der Unternehmenssteuern viel zu weit. Was ist zu tun?

Ich werde ein NEIN in die Urne werfen und erwarte von unserem Parlament eine zügige Abspeckung der Vorlage. 


Bruno Krähenbühl
alt Landrat, SP Münchenstein

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed