Ergänzung von §156 des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) betreffend Handänderungsanzeigen.
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Abstimmungen vom 08. März 2026
Partei
Sozialdemokratische Bewegung
Ergänzung von §156 des Gesetzes über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) betreffend Handänderungsanzeigen.