NEIN zum Angriff auf die Gemeindeautonomie

Am 27. September stimmt das Baselbiet über die Initiative «Fairer Kompromiss bei der Mehrwertabgabe» ab. Mit dieser Initiative will der Hauseigentümerverband (HEV) den Handlungsspielraum der Gemeinden stark einschränken und Landeigentümer begünstigen – zulasten der Allgemeinheit.

Worum geht’s?

Wenn Grundstücke durch eine Ein- oder Umzonung aufgewertet werden, steigt der Wert häufig erheblich. Dieser sogenannte Planungsmehrwert entsteht nicht durch die Leistung der Eigentümerschaft, sondern durch einen politischen Entscheid der Gemeinde. Deshalb können die Gemeinden auf diesen Mehrwert eine Abgabe erheben und die Einnahmen für öffentliche Aufgaben einsetzen. Die Initiative des HEV will diese Mehrwertabgabe begrenzen. Damit werden die Gemeinden in ihrer Autonomie stark eingeschränkt.

Unsere Argumente

Von den oft erheblichen Wertsteigerungen durch Ein- und Umzonungen sollen nicht ausschliesslich einzelne Grundeigentümer profitieren. Die von der Initiative festgelegten Obergrenzen bei der Mehrwertabgabe führen zu tieferen Einnahmen für die Gemeinden. Die Gemeinden bleiben auf den Infrastrukturkosten für Schulen oder den öffentlichen Raum sitzen, während wenige Eigentümerinnen und Eigentümer den Gewinn einstreichen.

Die Gemeindeautonomie ist ein zentraler Grundsatz unserer Verfassung. Heute können die Gemeinden im gesetzlichen Rahmen selbst festlegen, wie sie die Mehrwertabgabe ausgestalten. Die Initiative nimmt ihnen diesen Spielraum und schreibt ihnen eine starre Höchstgrenze vor. Damit werden bewährte, demokratisch beschlossene Regelungen der Gemeinden ausgehebelt. Gute Kompromisse entstehen vor Ort, nicht am Schreibtisch des Hauseigentümerverbands.

Die Initiative ist kein Kompromiss, sondern ein unausgereifter Gesetzesvorschlag. So weist der Regierungsrat in seiner Beurteilung auf erhebliche Schwächen und Unklarheiten hin. Der Initiativtext lässt zahlreiche Fragen offen und würde bei einer Annahme unweigerlich zu Rechtsunsicherheit und Gerichtsverfahren führen. Bereits 2020 erklärte das Bundesgericht ein Baselbieter Gesetz zur Beschränkung der Mehrwertabgabe für ungültig.

Der Gegenvorschlag des Landrates wurde von der bürgerlichen Mehrheit im allerletzten Moment stark abgeschwächt und schränkt so den Handlungsspielraum der Gemeinden wie die Initiative zu stark ein. Die Höchstwerte des Gegenvorschlags unterschreiten bereits heute geltende, demokratisch legitimierte Regelungen in den Gemeinden.

Jede Gemeinde soll selbst entscheiden können, wie sie die Mehrwertabgabe im Interesse ihrer Bevölkerung ausgestaltet. Starre Vorgaben und Rechtsunklarheiten braucht niemand. Darum am 27. September: NEIN zur Initiative und NEIN zum Gegenvorschlag!

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