Mit der Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes werden Beziehende von Ergänzungsleistungen zusätzlich belastet. Für Heimbewohnende bedeutet die Vorlage 120 Franken weniger Ergänzungsleistungen pro Monat. Menschen, die auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, kommen mit ihrem Einkommen ohnehin kaum über die Runden. Bei ihnen zu sparen, ist nicht nur ungerecht, sondern angesichts der geringen Einsparungen für die öffentliche Hand geradezu zynisch: Während steigende Prämien, Mieten und Lebenshaltungskosten den Druck auf Kleinsparende seit Jahren erhöht, verschärft der Kanton mit dieser Revision die Notlage der Betroffenen.

Einmal mehr will der Kanton auf Kosten jener sparen, die am wenigsten haben. Deshalb: NEIN zur Teilrevision des EL-Gesetzes am 30. November 2025.

Um was geht es beim EL-Gesetz?

Ergänzungsleistungen (EL) unterstützen Menschen, die AHV oder IV beziehen und deren Einkommen nicht zum Leben reicht. Sie greifen, wenn die anrechenbaren Ausgaben höher sind als die Einnahmen. Als Einnahme wird auch ein Teil des Vermögens berücksichtigt: der sogenannte Vermögensverzehr. Heute beträgt dieser bei AHV-Beziehenden 10% und bei IV-Beziehenden 6.7%. Er wird nur auf Vermögen oberhalb eines Freibetrags angerechnet (30’000 Franken für Einzelpersonen, 50’000 Franken für Ehepaare).
Beispiel: Eine AHV-Bezügerin mit 90’000 Franken Vermögen muss jährlich ((90’000 – 30’000) × 10%) = 6’000 Franken als Einkommen anrechnen lassen.

Mit der Teilrevision wird der Vermögensverzehr für Heimbewohnende, die EL beziehen, auf 20% verdoppelt. Dadurch sinken die Ergänzungsleistungen durchschnittlich um rund 120 Franken pro Monat. Betroffen sind rund 740 Personen – das sind 37% aller EL-Beziehenden in Heimen und Spitälern sowie viele IV-Beziehende. Für den Kanton ergibt das Einsparungen von nicht einmal 3 Millionen Franken pro Jahr.

Ergänzungsleistungen erhält nur, wer mit seiner Rente nicht über die Runden kommt. Mit der Revision wird das kleine Vermögen, das Betroffene noch besitzen, deutlich schneller aufgebraucht. Das ist eine enorme Belastung für Kleinsparende, die ohnehin unter steigenden Krankenkassenprämien, Mieten und Lebenshaltungskosten leiden. Im Durchschnitt bedeutet die Revision 120 Franken weniger im Monat für Heimbewohnende

Die angeblichen Einsparungen sind verschwindend klein im Verhältnis zum Preis, den die Betroffenen zahlen. Weniger als 3 Millionen Franken pro Jahr fliessen dadurch in die Staatskasse. Das ist ein Tropfen auf den heissen Stein.

Betroffen sind rund 740 Personen – das sind 37% aller EL-Beziehenden in Heimen und Spitälern sowie viele IV-Beziehende.

Bereits heute werden ausbezahlte Leistungen nach dem Tod von EL-Beziehenden zurückgefordert. Mit dem höheren Vermögensverzehr wird zwar weniger EL ausbezahlt, gleichzeitig fällt aber auch die Rückforderung bei den Erben kleiner aus. Das finanzielle „Einsparpotenzial“ der Revision wird also noch weiter schrumpfen.

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