Am letzten Donnerstag war es der SVP-Fraktionspräsident Peter Riebli, der mit völlig übertriebenen und unsachlichen Argumenten den Entscheid des Landrates zum Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme in Frage stellte. Der SVP-Sprecher sprach von einem «Buebetrickli» und dass der Landrat diesen Entscheid am Volk vorbei schmuggeln wolle. Es sei eine Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht worden, da der Landrat keine neuen Pflichten einführen könne.
Hier lohnt sich ein Blick zurück auf die Entstehung der konkreten gesetzlichen Grundlagen. Im Juni 2016 hat der Landrat nach monatelangen Verhandlungen mit 80 Ja-Stimmen gegen wenige Nein-Stimmen und Enthaltungen ein totalrevidiertes Energiegesetz beschlossen. Auch Peter Riebli hat damals dieser Gesetzesrevision zugestimmt. Im § 10 des damals beschlossenen und noch heute geltenden Energiegesetzes steht im Absatz 2: «Beim Ersatz bestehender Wärmeerzeuger/-speicher kann der Landrat in einem Dekret einen Anteil erneuerbarer Energie zur Deckung des Energiebedarfs festlegen.»
Damit wir das Netto-Null-Klimaziel bis 2050 erreichen können, hat der Regierungsrat basierend auf dem zitierten Gesetzestext vorgeschlagen, dass der Landrat eine entsprechende Änderung des Energiedekrets beschliesst. Beim Ersatz von fossilen Heizungen soll in Zukunft ein Umstieg auf eine erneuerbare Heizung erfolgen, sofern dies technisch möglich und über die Lebensdauer der Heizung wirtschaftlich ist. Es wurde in der zuständigen Kommission und im Landrat längere Zeit über die konkrete Formulierung gerungen. Am Schluss hatte sich vor drei Wochen eine abgeschwächte Fassung durchgesetzt. Danach soll diese Bestimmung erst ab 2026 gelten und für den Ersatz von defekten Brennern bis zu einem Alter von 15 Jahren nicht gelten.
Von Seiten SVP und FDP wurden in den ganzen Verhandlungen zur Dekretsanpassung die Zuständigkeit des Landrates gemäss Energiegesetz 2016 nie in Frage gestellt. Erst nachdem der Beschluss des Landrates feststand, hatte der FDP-Fraktionspräsident Andreas Dürr einen Antrag gestellt, dass der Heizungsersatz durch Volksentscheid beschlossen werden soll. Dieser gesetzeswidrige Antrag wurde vom Landrat abgelehnt.
Ich finde es äussert befremdlich, dass die Fraktionspräsidenten der SVP und der FDP sich nicht mehr an ein Gesetz halten wollen, dem sie 2016 selber zugestimmt hatten.
Erstmals erschienen ist dieser Bericht in der Oberbaselbieter Zeitung vom 9. November 2023.