Postulat: Verbesserung der Schnittstelle zwischen Primarstufe und Sekundarstufe I beim Übertritt mit verstärkten Massnahmen
Beim Übertritt von der Primar- in die Sekundarstufe I werden Fördermassnahmen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf heute oft neu beurteilt. Dies führt zu zusätzlichen Abklärungen und kann für die Betroffenen belastend sein. SP-Landrat Jan Kirchmayr fordert den Regierungsrat auf zu prüfen, wie die Schnittstelle zwischen Kleinklasse in der Primarstufe und dem Übertritt in die Sekundarstufe I ausgestaltet werden kann, damit bestehende Fördermassnahmen bei Bedarf einfacher weitergeführt werden können.
Motion: Automatischer, freiwillig abwählbarer Steuerabzug vom Lohn zur Vermeidung von Steuerschulden
Viele Menschen geraten in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie die fälligen Steuern nicht laufend zurücklegen können. Ein automatischer Steuerabzug vom Lohn könnte helfen, Steuerschulden frühzeitig zu vermeiden. SP-Landrätin Juliana Weber Killer fordert deshalb eine gesetzliche Grundlage für ein System nach dem Opt-out-Prinzip, bei dem der Steuerabzug automatisch erfolgt, aber jederzeit abgewählt werden kann.
Motion: Wohnbauförderung für altersgerechtes Wohnen richtig umsetzen
Obwohl das neue Wohnbaufördergesetz seit 2024 in Kraft ist, werden Fördergelder für altersgerechte Umbauten bislang nur selten beansprucht. Als Gründe werden unter anderem strenge Anspruchsvoraussetzungen und tiefe Vermögensgrenzen genannt. SP-Landrat Adil Koller verlangt deshalb Anpassungen bei den Förderbedingungen, damit mehr ältere Menschen ihre Wohnungen oder Häuser rechtzeitig altersgerecht umbauen können.
Motion: Wohnbauförderung für gemeinnütziges Wohnen richtig umsetzen
Das Wohnbaufördergesetz sieht verschiedene Instrumente zur Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus vor. Zwei Jahre nach Inkrafttreten seien diese jedoch noch immer nicht umgesetzt worden. SP-Landrat Adil Koller fordert deshalb eine Revision der Finanzhaushaltsverordnung, sodass ein Muster Bau-rechtsvertrag für tragbare Konditionen mit einem Genossenschaftsverband abgeschlossen werden kann. Anschliessend soll das WBFG auch im Bereich der gemeinnützigen Wohnbauträger umgesetzt werden.