Kommissionsminderheit wehrt sich für die Gemeinden und steht zur Verfassung

Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten

Die Fraktionen der CVP/BDP, glp/GU, Grüne/EVP und SP unterstützen den Minderheitsantrag der landrätlichen Bau- und Planungskommission – wehren sich für die Gemeinden und stehen zur Verfassung!

Am 23. August 2018 hat die Bau- und Planungskommission des Landrats das «Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten» (Geschäft 2016-403) verabschiedet. Mit dieser Vorlage sollen die Vorgaben des revidierten Raumplanungsgesetzes des Bundes umgesetzt werden, namentlich die zwingende Einführung einer Abgabe auf Planungsmehrwerten.

Die Möglichkeit, auf Gemeindeebene eine Planungsmehrwertabgabe einführen zu können, ist für zahlreiche Gemeinden sehr wichtig. Die Gemeinde Münchenstein hat bereits eine eigenständige Regelung erlassen, deren Gültigkeit mit Bundesgerichtsurteil vom 16.11.2016 (BGE 142 I 177) bestätigt worden ist. Andere Gemeinden in der Agglomeration Basel haben ähnliche Bedürfnisse. Diese unterscheiden sich stark von den Gegebenheiten im ländlichen Raum.

Gemäss dem von einer knappen Mehrheit der Kommission gefassten Beschluss sollen die Gemeinden jedoch gemäss § 2 «Abgabepflicht» nicht berechtigt sein, in einem eigenen Reglement eine Abgabe auf Mehrwerten, welche aus einer Um- oder Aufzonung von Bauzonen resultieren, vorzusehen, obwohl dies u. a. der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) in der Vernehmlassung zum Gesetz über die Abgabe von Planungsmehrwerten explizit gefordert hat.

Für die Fraktionen der CVP/BDP, glp/GU, Grüne/EVP und SP ist es unverständlich, dass den Gemeinden im Gesetz über die Abgeltung des Planungsmehrwertes die Gemeindeautonomie verweigert werden soll. Dieser Kommissionsentscheid widerspricht ganz klar der Verfassung, denn an der Sitzung vom 9. Februar 2017 hat der Landrat einstimmig mit 87:0 Stimmen der Änderung der Kantonsverfassung mit dem folgenden Wortlaut zugestimmt:

§ 45 Abs. 2 (geändert)

Alle kantonalen Organe achten und schützen die Selbständigkeit der Gemeinden.

§ 47a Abs. 2 (neu)

Sie gewähren den Gemeinden grösstmögliche Regelungs- und Vollzugsfreiheit (Gemeindeautonomie) und können für sie unterschiedliche Regelungen vorsehen (Variabilität).

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger und alle Gemeinden des Kantons haben im Mai 2017 mit 83% Ja diese Änderung der Kantonsverfassung gutgeheissen.

Die Fraktionen der CVP/BDP, glp/GU, Grüne/EVP und SP stehen hinter der Verfassung und respektieren den Volksentscheid vom Mai 2017! Die Gemeindeautonomie muss gestärkt werden. Deshalb unterstützen die unterzeichneten Fraktionen den Minderheitsantrag der Bau- und Planungskommission für das Gesetz über die Abgeltung von Planungsmehrwerten und fordern, dass die Gemeinden berechtigt sein sollen, eigene Regelungen zur Abgeltung von Planungsmehrwerten bei Um- oder Aufzonungen zu erlassen.

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