Menschenrechte: Unteilbar – persönlich – universell?

Die Menschen haben Rechte, und diese müssen geschützt werden. Hierzu wurden die Menschenrechte ausgerufen. Auch die Schweiz hat sich ihnen in den 70er-Jahren mit dem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verpflichtet. Was bedeutet das konkret für die Menschen in der Schweiz? Und welche Bedeutung hat die EMRK für die Schweiz als Land? Diese Fragen stehen am Mittwochabend im Basler Grossratssaal im Zentrum.

An der öffentlichen Veranstaltung „Die Menschenrechte im Brennpunkt: unteilbar – persönlich – universell?“ wird über die EMRK informiert. Die SP der beiden Basel laden gemeinsam herzlich dazu ein. Angesichts der Debatte um die Frage, ob Landesrecht dem Völkerrecht vorgehe, ist die Auseinandersetzung mit den Menschenrechten aktueller denn je. Sarah Wyss, Grossrätin und Mitinitiantin der Veranstaltung, erklärt: „Die Menschenrechte sollen sicherstellen, dass unterschiedliche Menschen mit verschiedensten Kulturen und Lebensformen in Frieden und Respekt zusammenleben können. Der EMRK kommt dabei in Europa eine grosse Bedeutung zu.“

Bereits nach der Gründung des Europarates hatte  die Arbeit an einer europäischen Menschenrechtskonvention begonnen. 1950 wurde sie in rechtsverbindlicher Form als „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ verabschiedet. Am 3. Oktober 1974 nahm auch das eidgenössische Parlament die EMRK an. Lisa Mathys, Parteisekretärin der SP BL und Mitorganisatorin ergänzt: „Der Bundesrat wollte bereits beim Beitritt zum Europarat (1963) der EMRK beitreten, dies war jedoch unter anderem aufgrund des noch fehlenden Frauenstimm- und Wahlrechts nicht möglich.“

An der Veranstaltung vom Mittwoch sprechen zwei hochkarätige ReferentInnen über die EMRK und ihre Bedeutung für uns alle.
Professor Georg Kreis wird auf die Entstehung und (Weiter-)Entwicklung der EMRK eingehen. Kreis war bis 2011 Leiter des Europainstituts der Universität Basel, ist emeritierter Professor für Neuere Allgemeine Geschichte und Geschichte der Schweiz an der Universität Basel und hatte bis Ende 2011 das Amt als Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR) inne.
Professorin Maya Hertig aus Lausanne wird ein Referat unter dem Titel „Die EMRK und ihre Bedeutung für die Schweiz – eine juristische und praktische Annäherung“ halten. Sie ist Direktorin des Departements für öffentliches Recht an der Universität Genf und hat als Schwerpunkte unter anderem schweizerisches, europäisches und vergleichendes Verfassungsrecht, Menschenrechtsschutz, Föderalismus und Minderheitenschutz. Sie ist Mitglied der EKR. 

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