Revision des Dekrets zum Personalgesetz: So nicht!

Die SP Baselland lehnt den Vorschlag der Regierung zur Revision des Dekrets zum Personalgesetz ab. Die geplante Abkehr vom bewährten und zukunftstauglichen Lohnsystem und die Einführung von nicht durchdachten Leistungslohnkomponenten hätten negative Auswirkungen auf die Motivation, die Teamarbeit und das Service-Public-Verständnis der Mitarbeitenden.

Die Bedenken gegen die vorgeschlagene Revision des Dekrets zum Personalgesetz richten sich nicht nur gegen die nicht ausgegorene Konzeption des Leistungslohnprinzips, das mit den Mitarbeitergesprächen verknüpft werden soll und diese dadurch tendenziell zur Lohnverhandlungsrunde reduzieren würde. Die SP Baselland ist darüber hinaus besorgt ob der in den letzten Jahren feststellbaren Verschlechterung der Stimmung in der Kantonsverwaltung. Diese ist angesichts der verschiedensten Abbaumassnahmen der letzten Jahre sehr wohl nachvollziehbar. Der mit der vorliegenden Teilrevision des Dekrets zum Personalgesetz vorgesehene Systemwechsel fügt sich ein in diese unrühmliche Reihe und ist dazu angetan, die Sozialbeziehungen weiter zu verschlechtern. Das heute praktizierte Modell der Lohnentwicklung und der MAG-Praxis bietet durchaus Spielräume für leistungsabhängige, individuell differenzierte Einstufungen. Diese können und müssen aber genutzt werden. Dafür braucht es allenfalls eine bessere Schulung der Führungspersonen. Es ist für uns aber überhaupt nicht einzusehen, weshalb das bewährte System nun geändert und derart kompliziert ausgestaltet werden soll.

Umso stossender ist, dass für die Einführung dieses unnötigen neuen Systems eine Investition von einer Million Franken und wiederkehrende zusätzliche Kosten von jährlich 175‘000 Franken aufgeworfen werden sollen. Angezeigt wäre angesichts der Einbussen und Abbaumassnahmen der zurückliegenden Jahre vielmehr ein echter, materieller Ausdruck der Wertschätzung des Kantonspersonals. Damit hier mehr als ein Zeichen gesetzt werden kann, fordert die SP Baselland als Kompensation der Einbussen der vergangenen Jahre und als Ausdruck der Anerkennung der Leistungen eine Lohnerhöhung von 3%.

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