Der mit einer Unmenge Plakaten viel gepriesene vermeintliche Landratskompromiss bedeutet in Tat und Wahrheit, dass den Gemeinden mit dem Gesetz explizit verboten wird, bei Auf- und Umzonungen einen Planungsmehrwert zu erheben. Getreu dem Motto «The winner takes it all» und der Steuerzahler berappt die damit einhergehenden Infrastrukturkosten. Nur ein Nein zum Gesetz macht den Weg frei für eine gerechte und transparente Erhebung des Planungsmehrwerts durch die Gemeinden.