Dabei ist meine Entscheidung klar: Unser Kanton braucht eine stete Erneuerung mit frischen Kräften. Und es geht hier keineswegs um eine Altersguillotine. Ich persönlich werde weit vor meiner Pensionierung aus dem Landrat ausscheiden. Und diese Regelung macht Sinn. Denn in vier Amtsperioden haben alle Parlamentsmitglieder die Möglichkeit, sich in den Kommissionen und im Parlament mit ihrer Arbeit und mit Vorstössen einzubringen. Wem das in dieser Zeit nicht gelingt, der oder die wird es auch ganz sicher nicht in einer fünften Amtsperiode schaffen.
Nach bis zu 16 Jahren wiederholen sich Themen oftmals wieder. Es braucht dann jedoch neue Lösungswege und neue unkonventionelle Ideen um unseren Kanton weiter zu bringen. Es ist also spätestens dann an der Zeit, wieder für andere Köpfe Platz zu machen, welche neue, unverbrauchte Ideen mitbringen. Unsere Demokratie ist so ausgelegt, dass alle Menschen die Möglichkeit zur politischen Teilnahme haben sollten. Aus diesem Grund dürfen wir die Amtszeitbeschränkung und damit auch die Chance auf Neues, auf keinen Fall aufheben.