2x Nein verhindert unnützes Projekt

Gastkommentar in der BaZ vom 1. November 2016

Ende November werden die Baselbieter Stimmberechtigten einmal mehr zur Urne gebeten, um über die Ausgestaltung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal zu befinden. Auslöser ist eine formulierte Gesetzesinitiative aus rechtsbürgerlichen Kreisen, die von der Wirtschaftskammer und dem lokalen Autogewerbe unterstützt wird.

Sie verlangt, dass im Ereignisfall, wie zum Beispiel einem Brand im Tunnel, eine «umgehende», das heisst in weniger als 30 Minuten, Öffnung von drei Spuren auf der alten Rheinstrasse realisiert wird. Dies hätte Investitionen in der Höhe von knapp 60 Millionen Franken (+/- 40 %!) zur Folge für unzählige im Boden versenkbare Poller, Videokameras usw. Das ist selbst der bürgerlichen Regierung zu viel des Guten. Deshalb hat sie einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der ebenfalls eine Änderung des Strassengesetzes vorsieht. Dieser sieht bei länger dauernden Sperrungen der A22 eine dreispurige Verkehrsführung «innert weniger Tage» vor. Gleichzeitig verlangt er, dass das rechtskräftige Projekt von 2002 aufgehoben wird.

Für mich kommen beide Vorschläge nicht in Frage. Sie sind viel zu teuer und zu vage erst als Projektideen vorhanden. Mit einer Kostengenauigkeit von +/- 40 % könnte die Initiative über 80, der Gegenvorschlag 60 Millionen Franken an Investitionen erfordern. Für ein Ereignis, das vielleicht einmal in 20 Jahren vorkommt, sehr viel Geld, das der Kanton ohnehin nicht hat! Zudem würden weitere Jahre ins Land ziehen, bis konkrete Bauprojekte vorhanden und rechtskräftig wären. Mit der A2 und weiteren Strassen im Grossraum Liestal sind genügend Alternativen vorhanden. Der Nutzen solcher Investitionen ist sowieso fragwürdig. Ereignet sich nämlich ein Unfall auf der nachgelagerten Umfahrungsstrasse Liestal wie Ende Mai, dann ist der Stau trotz dreispuriger Rheinstrasse unvermeidlich. Zudem widersprechen beide Vorschläge dem Gesamtprojekt A22, das den effektiven Rückbau der Rheinstrasse innert zweier Jahre nach der Eröffnung der A22 vorgesehen hatte. Damit verstossen beide Ideen gegen Treu und Glauben, wenn die Umweltauflagen von damals ohne Konsequenzen im Nachhinein umgangen werden.

Mit dem doppelten Nein werden unnütze und teure Investitionen verhindert. Gleichzeitig wird der Weg frei für zwei günstigere und rasch umsetzbare Lösungen. Denkbar wäre das ursprüngliche, rechtskräftige Projekt von 2002, das sofort umgesetzt werden könnte. Mit 36 Millionen Franken (+/- 15 %) ist es das günstigste Projekt. Mit einem Grünstreifen, zwei Spuren und einer Fahrbahnbreite von 7 Metern dürfte es im Ereignisfall nur bedingt als Ausweichroute taugen. Nicht zuletzt deswegen wird es von den Gemeinden Frenkendorf und Füllinsdorf abgelehnt, was zur Überarbeitung («Ertüchtigung») führte. Das ertüchtigte Projekt kostet 39 Millionen und weist im Bedarfsfall ebenfalls drei Spuren auf, die allerdings erst in 2-4 Wochen, also beispielsweise bei Sanierungsarbeiten im Tunnel, zur Verfügung stehen würden. Gegen das ertüchtigte Projekt sind Einsprachen vor dem Kantonsgericht hängig. Sollte dieses nach dem Doppel-Nein die Einsprachen gutheissen, käme wahrscheinlich das ursprüngliche Projekt zur Ausführung. Würden sie abgelehnt, wäre der Weg frei für das ertüchtigte Projekt. Beides ist für mich gangbar und lösungsorientiert – vorausgesetzt es kommt an der Urne zu einem Nein zur Initiative und zu einem Nein zum Gegenvorschlag. Deshalb: 2 x Nein. (Stichfrage: Gegenvorschlag ankreuzen!)

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