4.05% für einen Teuerungsausgleich, der seinen Namen verdient

Indem Finanzdirektor Anton Lauber die berechtigten Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Basellandschaftlichen Personalverbände nicht erfüllt, riskiert er einen weiteren Kaufkraftverlust. Die SP Baselland wird sich im Landrat für einen angebrachten Teuerungsausgleich sowie eine moderate Reallohnerhöhung einsetzen.

Anders als in anderen Kantonen wird die Teuerung gestützt auf den Landesindex der Konsumentenpreise in Baselland über 24 Monate hinweg berechnet. Daher schlägt die seit 2022 stark angestiegene Teuerung in der aktuellen Berechnung erstmals zu buche. Umso wichtiger ist es, dass zeitnah ein angemessener Ausgleich zustande kommt. Dabei müssen jedoch alle im kantonalen Personaldekret festgelegten Orientierungsgrössen beachtet werden. Dass der wiederholt massive Anstieg der Krankenkassenprämien in der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage durch die Finanzdirektion keinerlei Beachtung findet, ist stossend. Ein Teuerungsausgleich von insgesamt 4.05% – 2.45% auf der Basis des LIK und 1.6% aufgrund der Prämienexplosion – ist gerechtfertigt und dringend notwendig, um den Kaufkraftverlust einzudämmen.

Klar ist aber auch, dass es weitere Anstrengungen braucht, um das Problem des Fachkräftemangels anzugehen. Die mit 0,5% minimal ausgefallene Reallohnerhöhung der vergangenen Lohnrunde war die erste seit über zwanzig Jahren. Damit der Personalmangel an den Schulen, bei der Polizei und weiteren Direktionen ernsthaft angegangen werden kann, braucht es eine weitere Reallohnerhöhung. Die Berechnungsgrundlage in Form der für 2023 angekündigten Zwischenergebnisse der kantonalen Lohnstrukturerhebung lässt auf sich warten. Die Forderung der ABP nach einer Reallohnerhöhung um 1% ist gemässigt und wird von der SP Baselland vollumfänglich unterstützt.

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