Die Nomination von BerufsrichterInnen fällt bei einer Volkswahl in die Zuständigkeit der politischen Parteien. Die Verteilung der Sitze unterliegt komplexen Berechnungen. Zu diesem System haben sich alle Baselbieter Parteien bekannt. Der Fall ist klar: Das frei werdende Gerichtspräsidium am Zivilkreisgericht West fällt eindeutig der SP zu – und die SP besteht selbstverständlich auf diesem Anspruch. Die äusserst kurzfristig angesetzte Meldefrist für Kandidaturen macht es einer politischen Partei aber unmöglich, eine Nomination seriös und statutenkonform vorzunehmen. Aus Sicht der SP ist es jedoch unerlässlich, die personelle Auswahl für ein solch wichtiges Amt korrekt und fair zu gestalten.
Es ist völlig realitätsfremd zu erwarten, dass eine Partei in der vollständig in den Schulferien liegenden Frist (Publikation im Amtsblatt: 28.6.; Meldefrist: 6.8.) ein seriöses internes Verfahren durchführen kann. Die SP Baselland wird deshalb die Meldefrist notgedrungen ungenutzt verstreichen lassen müssen. „Unser rechnerischer Anspruch auf die Besetzung des Amtes ist sonnenklar. Wir rechnen fest damit, dass auch die anderen Parteien das Agreement hoch halten, diesen Anspruch nicht bestreiten und ebenfalls keine Kandidatur melden werden. Somit ist die Regierung aufgefordert, einen neuen Wahltermin anzusetzen, der einen seriösen Nominationsprozess ermöglicht“, hält Caroline Rietschi, Vizepräsidentin der SP Baselland, fest.