Die aktuellen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden nach Absprache mit den Kantonen beschlossen. Diese Konsultation kann für die Akzeptanz der Massnahmen hilfreich sein, aus epidemiologischer Sicht führte sie allerdings dazu, dass wertvolle Zeit verloren ging.
Für die Akzeptanz der Massnahmen in der Bevölkerung und damit deren Wirksamkeit, sind die wirtschaftlichen Begleitmassnahmen zum Schutz von Arbeitsplätzen ungenügend. Die neu beschlossenen Einschränkungen wirken sich noch einmal massiv auf die Volkswirtschaft aus – zusätzlich zu den in den letzten sieben Monaten ergriffenen Massnahmen. Der Bundesrat hat es verpasst, zusätzliche Unterstützungsmassnahmen für betroffene Arbeitnehmende und Betriebe (z.B. Gastronomie, Reisebranche, Tourismus, Unterhaltungs- und Eventbranche, Kulturschaffende, Profi- und Leistungssport u.v.m.) zu verfügen.
Viele dieser Betriebe und Menschen haben aufgrund der Coronakrise ohne eigenes Verschulden keine finanziellen Reserven mehr. Die Ausgangslage ist eine völlig andere als zu Beginn der Pandemie. Deshalb ist es nötig, dass sowohl der Bund als auch der Regierungsrat des Kantons Baselland schnellstmöglich gezielte Unterstützungsmassnahmen für die betroffenen Betriebe und Unternehmen verfügt, weil sonst in ein paar Monaten viele Betriebe schliessen müssen, zahllose Angestellte arbeitslos werden und die volkswirtschaftlichen Kosten noch viel höher ausfallen. So sind neben einer Wiederaufnahme der Soforthilfe weitere Unterstützungsmassnahmen, beispielsweise eine kantonale Aufstockung des Corona-Erwerbsersatzes von Beschäftigten auf 100% im unteren Lohnsegment, und ein Härtefallfonds notwendig.
Um eine Halbierung der Basisreproduktionszahl und somit einen Rückgang der Pandemie zu erreichen, gehen die Massnahmen des Bundes zu wenig weit. Das Ziel aller Massnahmen im Gesundheitsbereich muss sein, dass das Contact Tracing funktioniert und die Zahl der Neuinfektionen unter Kontrolle gebracht wird. Dafür ist eine Reduktion der Mobilität der Bevölkerung unabdingbar. Die öffentliche Verwaltung muss, wo immer möglich, auf Fernbetrieb umstellen. Alle Dienste müssen entweder online oder per Post angeboten werden. Zudem gibt es keinen Grund, die Maskenpflicht nicht auch auf die Sekundarstufe I auszudehnen. Je schneller die Pandemie wieder unter Kontrolle ist, desto besser sind die Aussichten für die wirtschaftliche Erholung. Und je länger die Corona-Infektionen unkontrolliert steigen, desto schwerwiegendere Eingriffe werden notwendig sein, um die Situation wieder unter Kontrolle zu bringen. Deshalb ist es falsch, aus Rücksicht auf wirtschaftliche Folgen vor Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie abzusehen bzw. diese nur ungenügend umzusetzen.
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