Vorstösse vom 14. Januar 2021

FFP-2-Masken für Pflegeeinrichtungen, Lehrpersonen und Obdachlose // Überfüllte Sek1-Klassen im Baselbiet? // Missbräuche bei Spitalrechnungen im Bereich der Zusatzversicherungen? // Stimmungsbild zum Verhältnis Kanton/Gemeinden // Gesundheitliche Risiken im Schulbetrieb minimieren! // Neue Arbeitsverträge für Raumpflegerinnen und Raumpfleger beim Hochbauamt

FFP-2-Masken für Pflegeeinrichtungen, Lehrpersonen und Obdachlose
Die Schweiz weist derzeit hohe Corona-Fallzahlen auf. Auch im Baselbiet wird das Virus das öffentliche Leben noch Wochen und Monate einschränken. In dieser Situation gilt es, vulnerable und besonders exponierte Personen bestmöglich vor einer Ansteckung zu schützen. Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) schützt vor allem vor einer Tröpfchenübertragung.  FFP-2- Schutzmasken schützen die Träger*innen zusätzlich vor Atemwegsinfektionen, die aerogen (durch Aerosole) übertragen werden. Experten räumen ein, dass eine klare Empfehlung für das Tragen der FFP-2 – Schutzmasken bei COVID-19 zur Zeit zwar nicht möglich ist, aber auch nichts dagegen spricht, diese als Prophylaxe anzuwenden. Aufgrund dieser unsicheren Beurteilung und mit Rückblick auf die Diskussion im Frühling über die Wirkung und Notwendigkeit des Masken Tragens (MNS) die dann bekannterweise zur Maskenpflicht geführt hat, fordert die SP-Landrätin Lucia Mikeler Knaack den Regierungsrat mit einer Motion dazu auf, FFP-2-Schtzmasken während drei Monaten gratis an besonders vulnerable und exponierte Personen und Institutionen abzugeben.

Überfüllte Sek1-Klassen im Baselbiet?
Im Bildungsgesetz des Kantons Basel-Landschaft ist die zulässige Höchstzahl an Schülerinnen und Schüler pro Sekundarschulklasse geregelt. Die Klassenbildung für die Sekundarstufe 1 erfolgt innerhalb der sieben Sekundarschulkreisen des Kantons. Ausserhalb des Klassenbildungsprozesses entscheidet die Schulleitung über die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern in eine Klasse. Da die Klassenbildung meistens bis im März abgeschlossen ist, die Niveauwechsel und Remotionen aber auf den Schuljahreswechsel im Sommer stattfinden, führt dies teilweise zu einem Überschreiten der gesetzlich festgelegten Höchstzahl. Vor diesem Hintergrund will SP-Landrat Jan Kirchmayr mit einer Interpellation vom Regierungsrat wissen, wie die Klassenbildung auf der Sekundarstufe 1 abläuft, wie oft es dabei zu einer Überschreitung der vorgegebenen Höchstzahl an Schülerinnen und Schüler pro Klasse kommt und was der Regierungsrat unternimmt, um dies zu verhindern.

Missbräuche bei Spitalrechnungen im Bereich der Zusatzversicherungen?
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ist unter anderem zuständig für die Aufsicht im Bereich der Krankenzusatzversicherungen. In letzter Zeit ist vermehrt aufgefallen, dass die Finma eine Praxis undurchsichtiger Spital- und Arztrechnungen im Zusatzversicherungsbereich der Krankenkassen rügt. Eine systematisch zu hohe Leistungsverrechnung wird bemängelt. Sollte dieser Druck der Finma dazu führen, dass in den nächsten Jahren die Erträge im Spital-Zusatzversicherungsbereich zunehmend erodieren, stellen sich auch aus Versorgungssicht eine Reihe von Fragen. Deshalb will SP-Landrat Urs Roth vom Regierungsrat unter anderem wissen, wie der Regierungsrat die künftigen Auswirkungen dieser absehbaren Entwicklungen auf die Erträge der Spitäler einschätzt und ob mit einer finanziellen Mehrbelastung im Leistungsbereich der bereits heute notorisch unterfinanzierten Obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu rechnen ist.

Nutzung von privatem Grund durch die Öffentlichkeit
In vielen Ortschaften unseres Kantons wird privater Grund durch die Öffentlichkeit genutzt. So befinden sich zum Beispiel Bushaltestationen oder Gehwege entlang von Kantons- und Gemeindestrassen auf privatem Boden. In den letzten Jahren haben viele Gemeinden die Nutzung von öffentlichem Grund durch Private geregelt. Im Gegensatz dazu ist die Nutzung von privatem Grund durch die Öffentlichkeit häufig gar nicht oder nur unzureichend geregelt oder verbindlich umgesetzt. In diesem Zusammenhang will der SP-Landrat Ernst Schürch vom Regierungsrat unter anderem wissen, anhand welcher bestehenden gesetzlichen Grundlagen die Nutzung eines Teils von privaten Grundstücken durch die Öffentlichkeit geregelt ist und ob es zusätzliche gesetzliche Grundlagen bedarf, damit diese Nutzungen verbindlich geregelt werden können.

Stimmungsbild zum Verhältnis Kanton/Gemeinden und Überprüfung «Aufgabenteilung/Lastenausgleich»
In letzter Zeit häufen sich die Stimmen in den Gemeinden, welche vom Kanton Kosten aufgebürdet bekommen, die sie mittel- bis längerfristig nicht mehr stemmen können. Unter anderem war und ist zu hören: «Der Kanton saniert sich auf Kosten der Gemeinden.» Laut gehört z.B. bei der Ausfinanzierung der staatlichen Pensionskasse und der Ergänzungsleistungen. Die Gemeinden geraten immer mehr unter finanziellen Druck. Viele verzeichnen hohe strukturelle Defizite. Vor diesem Hintergrund bittet der SP-Landrat Linard Candreia den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie er die Stimmung zwischen dem Kanton und den Kommunen einschätzt und ob er bereit ist, die Aufgabenteilung und den Lastenausgleich zu überprüfen.

Gesundheitliche Risiken im Schulbetrieb minimieren!
Während der ersten Corona-Welle im Frühling 2020 hat der Bundesrat entschieden, die Schulen zu schliessen. Nun scheint sich die Ansicht durchgesetzt zu haben, dass eine Schulschliessung zu allerletzt vorgenommen wird. Es lässt sich jedoch feststellen, dass Lehrpersonen während ihrer Arbeit einem höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind als die Gesamtbevölkerung, da sie viel mehr Kontakte haben. Mit der kalten Jahreszeit steigen die Absenzen und Quarantänemassnahmen aufgrund des Corona-Virus in den Schulen massiv an. Dabei wird der Unterricht für ganze Klassen oder einzelne Schüler*innen immer wieder unterbrochen – dies beeinträchtigt den Lernfortschritt. Deshalb will die SP-Landrätin Miriam Locher vom Regierungsrat wissen, was bereits unternommen wurde, um die gesundheitlichen Risiken im Schulbetrieb zu minimieren und ob Massnahmen wie Luftfilter zur besseren Durchlüftung der Klassenzimmer oder eine prioritäre Impfung der Lehrkräfte denkbar sind.

Neue Arbeitsverträge für Raumpflegerinnen und Raumpfleger beim Hochbauamt
Die Raumpflegerinnen und Raumpfleger beim Hochbauamt der Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) erhielten im Verlauf des letzten Jahres neue Arbeitsverträge. Gemäss Beilage zum Arbeitsvertrag ist den Angestellten nicht gestattet, ausserhalb der Schulwochen – also in den Schulferien – mehr als 35 Stunden zu arbeiten. Dieses faktische Arbeitsverbot während einigen Wochen pro Jahr bedeutet eine Lohneinbusse, die längst nicht alle Angestellten einfach so wegstecken können. Die Raumpflegerinnen und Raumpfleger werden zum Teil dazu gezwungen sein, eine andere Arbeit zu suchen. Diese Änderung der Arbeitsverträge kann als Sparmassnahme des Kantons auf Kosten tiefer Einkommen angesehen werden. Deshalb will SP-Landrätin Sandra Strüby vom Regierungsrat wissen, was für eine Betrag durch die neuen Arbeitsverträge eingespart wird und ob die BUD bewusst in Kauf nimmt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Grund der Erwerbseinbussen eine neue Stelle suchen müssen.

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