Das Komitee gegen Elba-Ausbau hat immer klar gemacht: Die Variante Elba-Umbau bringt die vernünftige und finanziell tragbare Lösung für die Verkehrsprobleme im Bereich Birseck-Leimental-Allschwil. Der Zubringer Allschwil als Element sowohl der Variante Umbau als auch Ausbau wurde nicht in Frage gestellt. Deshalb wurde dieser Punkt – gemäss der Vorgabe des von der BUD ausgearbeiteten Landratsbeschlusses, explizit vom Referendum ausgeschlossen.
An der heutigen Pressekonferenz hat RR Pegoraro nun aber offensichtlich versucht, mit juristischen Winkelzügen eine Verzögerung bei der Realisierung des Zubringers Allschwil aufgrund des Referendums herbeizureden. Die Argumentation, dass die gesetzliche Grundlage fehlen würde, weil der Richtplaneintrag nicht erfolgt ist, muss als vorgezogener Abstimmungskampf abgetan werden.
Die Fakten sind klar: Die Regierung hat sich dafür entschieden dem Landrat zwei Varianten vorzuschlagen (Umbau und Ausbau). Sie hat die Planungsgelder für das in beiden Varianten enthaltene Projekt Zubringer Allschwil zwar als eigenen Beschlusspunkt in die Landratsvorlage aufgenommen, die dazugehörige Aufnahme in den Richtplan war jeweils Bestandteil der einzelnen Varianten. Damit ist die Regierung verantwortlich, wenn es allenfalls zu einer Verzögerung kommen sollte.
Wir sind ausserdem der Meinung, dass das FHG §2e es zulässt, den Zubringer Allschwil zu planen, auch wenn der Richtplaneintrag noch nicht erfolgt ist.
Wenn die Regierung auf einem Richtplaneintrag beharren würde, bevor sie mit den Planungsarbeiten beginnt, dann wäre es für sie ein Leichtes, diesen Landratsbeschluss noch in diesem Jahr zu erwirken.