Ausschaffungspraxis darf nicht verschärft werden!

Leserbrief in der bz vom 05.01.2015

Die SVP Durchsetzungsinitiative ist nicht nur eine polemische Zwängerei, ihre Aussage gleicht einem Etikettenschwindel. Denn eigentlich geht es den Initianten darum, die humanitären Errungenschaften unseres Rechtsstaates aufzubrechen, indem die individuelle Beurteilung eines Verbrechens von Ausländern – egal ob es sich um ein Bagatelldelikt handelt – aufzuheben. Die Initiative will die Härtefallklausel verhindern, die im Völkerrecht und in der Bundesverfassung verankert ist. Ins Visier genommen werden dabei hauptsächlich Secondos, die unsere Wirtschaft dringend braucht. Die konkrete Umsetzung der Ausschaffungsinitiative durch das Parlament ging der SVP offensichtlich zu wenig weit, denn sie fordern jetzt eine automatische Ausschaffung ohne auf die persönlichen Umstände Rücksicht zu nehmen. Es ist für mich absolut klar, dass eine ausländische Person, die in der Schweiz eine schwere Straftat wie einen Mord, Kinderschändung oder Vergewaltigung begeht, deswegen ihr Aufenthaltsrecht verlieren soll. Doch darum geht es nicht. Im Vordergrund steht die Verhältnismässigkeit und letztlich die Vernunft. Es kann doch nicht sein, dass z.B. ein Lehrling, der auf Druck seiner Freunde im Lehrbetrieb Bierflaschen entwendet, dafür ausgeschafft wird. Die Durchsetzungsinitiative leistet geradezu Vorschub, das Völkerrecht und damit auch die Europäische Menschenrechtskonvention aus der Verfassung zu werfen. Soweit darf es nicht kommen. Mit Überzeugung lehne ich diese Initiative ab.


Claude Hodel, Co-Präsident SP Reinach

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