Rechtsstaatlicher Sprengstoff

Gastkommentar in der BaZ vom 9.1.2016

Ein paar wenige, aber umso bedeutungsvollere Grundprinzipien prägen das politische System der Schweiz. Dazu gehört das Prinzip der Gewaltenteilung. Das Volk teilt sich die Macht mit den Kantonen, der Bundesversammlung, dem Bundesrat und den Gerichten. Parlament, Regierung und Justiz sind unentziehbare Kompetenzen zugewiesen.

Auch die Kompetenzen des Volks, des Souveräns, sind klar umschrieben. Es wählt das Parlament, kann Initiativen einreichen und Gesetze mit dem Referendum bekämpfen. Aber es hat keine Allmacht, sondern hat die Kompetenzen der drei Gewalten zu respektieren. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass ein Gleichgewicht der Gewalten Voraussetzung dafür ist, dass Macht nicht missbraucht wird, auch nicht durch eine Mehrheit des stimmenden Volkes. Auch die Volksrechte sind eingebettet in unser politisches System, das bewusst auf Ausgleich und Konsens angelegt und deshalb so erfolgreich ist.

Die Durchsetzungsinitiative ist nichts anderes als eine Gesetzesinitiative. Denn sie lässt bei der Umsetzung nicht den geringsten Spielraum, verunmöglicht eine verfassungskonforme Anwendung und hebelt damit die bewährte Kompetenzregelung aus. Die Einführung der Gesetzesinitiative hat der Verfassungsgeber bis heute stets abgelehnt – übrigens auch die SVP bzw. ihre Vorgängerin, die BGB. 1961 wurde die Einführung in einer Volksabstimmung abgelehnt. Sie wurde, namentlich in Form eines ausgearbeiteten Entwurfes, immer wieder diskutiert, zuletzt bei der Totalrevision der Bundesverfassung im Jahr 1999, und auch damals verworfen.

Die Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes haben einen Anspruch darauf, dass ihre Anliegen im Einzelfall beurteilt werden. Sie haben auch Anspruch darauf, dass sie, wenn sie eine Straftat begangen haben, als Personen und nicht als Angehörige irgendeiner Gruppierung ihrem Verschulden entsprechend be- und verurteilt werden. Nichts anderes bringt das Verhältnismässigkeitsprinzip zum Ausdruck. Seine Aushebelung bringt im Endeffekt alle hier Ansässigen um ein Recht, das sie oder ihnen nahestehende Personen vielleicht bald einmal gerne in Anspruch nehmen würden.

Die Durchsetzungsinitiative ist radikal. Ausländerinnen und Ausländer sollen unabhängig von ihrer Aufenthaltsdauer in der Schweiz und unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status selbst bei leichten Delikten automatisch und ohne Prüfung ihres Einzelfalls ausgeschafft werden. Der Deliktkatalog reicht dabei vom Einbruchdiebstahl bis hin zum Völkermord. Ein Mörder und jemand, der ein Velo stiehlt, werden gleich behandelt. Oder eine Seconda, die in der Schweiz aufgewachsen ist, nur eine unserer Landessprachen spricht und zur Heimat ihrer Eltern keine Beziehungen mehr hat, könnte bei einem einfachen Diebstahl im Warenhaus automatisch ausgeschafft werden. Eine gewichtige Ausnahme macht die Initiative: Betrug ist von der automatischen Ausschaffung ausgenommen. Dreiste Betrüger dürfen bei der SVP (Sozialhilfebetrüger ausgenommen) auf Verständnis zählen.

Das Parlament hat das Strafgesetz bezüglich Ausschaffung bereits erheblich verschärft und die Ausschaffungsinitiative damit umgesetzt. Heute ist nur noch eine eingeschränkte Prüfung im Einzelfall möglich. Aber auch diese strenge Verhältnismäßigkeitsprüfung wird von der SVP nicht mehr akzeptiert – die Ausweisung soll ohne jegliche Prüfung des Einzelfalls automatisch erfolgen, es sei denn, es handelt sich um Betrüger.

Die Durchsetzungsinitiative untergräbt bei der Gesetzgebung die bewährte Zusammenarbeit zwischen Souverän und Parlament. Es entzieht der Justiz als dritter Gewalt  die ihr durch die Verfassung zugedachte Rolle, im Einzelfall zu urteilen. Das Ergebnis ist eine Volksjustiz, wie wir sie aus Ländern kennen, denen auch die Initianten jede demokratische Legitimation absprechen dürften.

Abgesehen vom inhumanen Ziel birgt die Durchsetzungsinitiative sowohl rechtsstaatlichen als auch staats- und wirtschaftspolitischen Sprengstoff. Sie würde aus unserem Rechtsstaat das Gegenteil machen, indem anstelle der Verhältnismäßigkeit eine willkürliche, undifferenzierte Ausschaffungspraxis träte, die zudem das Gewaltenteilungsprinzip krass verletzt.

Bei der kommenden Abstimmung geht es um weit mehr als um eine ausländerrechtliche Frage. Es geht um die Stabilität unserer Institutionen und den bewährten Machtausgleich. Und es geht letztlich darum, den komplottähnlichen Angriff auf unsere Institutionen abzuwenden. 

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