Die SP hatte immer klar gemacht: Massvolle Steuererleichterungen für Unternehmen können wir akzeptieren, wenn auch soziale Ausgleichsmassnahmen vorgesehen sind. Die Vorlage, über welche der Landrat am 9. Mai in erster Lesung debattiert hat, ist ein Schlag ins Gesicht der Bevölkerung, die im Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) bachab geschickt hatte.
Die Vorlage ist kilometerweit von einem Kompromiss entfernt. In der Kommissionsarbeit hatte die SP mit den Rechten um Kompromisse gerungen, sie ist um keinen Millimeter darauf eingegangen. Im Landrat hat die SP noch einmal mit Anträgen Verbesserungen zu erzielen versucht – dabei handelte es sich selbstredend nicht um Maximalforderungen, sondern um moderate Korrekturen. Die rechte Mehrheit hat alle abgeschmettert.
Die Baselbieter Umsetzung der Unternehmenssteuerreform beinhaltet einen noch tieferen Unternehmenssteuersatz, als ihn die USR III vorgesehen hatte, eine massive Privilegierung der Erträge von GrossaktionärInnen gegenüber der Lohnarbeit, eine Blackbox mit der sehr unklaren Abzugsmöglichkeit für sogenannte Forschungs- und Entwicklungsausgaben. Die wichtige Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen – die ein kleiner Ausgleich von Seite der Unternehmen hätte sein können – blieb ganz auf der Strecke. Die SP-Fraktion wird dieser Vorlage nicht zustimmen können und sieht der Volksabstimmung im November zuversichtlich entgegen. Die Stimmbevölkerung wird diesen Verrat am USRIII-Entscheid nicht einfach akzeptieren.