Jede noch so gute Planung nützt nichts, wenn die Rahmenbedingungen nicht genügen, um die benötigten Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Es ist uns deshalb ein Anliegen, dass wir den kantonalen Handlungsspielraum nutzen, um diese Rahmenbedingungen zu verbessern. Dazu gehört genügend qualifiziertes Fachpersonal. Dafür müssen zuerst genügend Ausbildungsplätze und Praktika zur Verfügung stehen. Die SP aus beiden Kantonen hatte deshalb bereits 2018 den Regierungsrat aufgefordert, auch die ambulanten Leistungserbringenden für die Praktika stärker einzubinden. Auch der Gegenvorschlag zur nationalen Pflegeinitiative, der nun vom Parlament beraten wird, enthält eine Passage über Ausbildungsbeiträge. Stand 23. Oktober, ist jedoch von freiwilligem Handeln der Kantone die Rede – eine weitere Abschwächung dessen was die Initiative will. Und andere Forderungen der Initiative (Arbeitsbedingungen oder Betreuungsverhältnisse) lässt der Gegenvorschlag gänzlich aussen vor. Wir können also im Ausbildungsbereich nicht auf den Bund hoffen oder warten, sondern müssen auch kantonal weiterhin aktiv sein. Die Fluktuation bei den Fachpersonen im Gesundheitswesen ist sehr hoch, die Berufsausstiegsquote liegt bei Pflegefachpersonen bei 46%, bei der Ärzteschaft bei 30%. Es ist deshalb nicht nur in Bezug auf die Anerkennung der Leistung des Fachpersonals, sondern auch aus versorgungs- und volkswirtschaftlicher Sicht von immenser Bedeutung, dass die Arbeitsbedingungen für Fachpersonen gut sind und faire Löhne bezahlt werden. Nur so kann es gelingen, mehr Fachpersonen im Beruf zu halten (und für den Beruf zu gewinnen). Eine konkrete Forderung, welche wir gemeinsam mit den Gewerkschaften stellen: Umkleidezeit ist Arbeitszeit. Dies sieht auch das Arbeitsgesetz so vor. Dafür haben wir uns in beiden Kantonen starkgemacht und erste Erfolge sind zu verzeichnen. Bei den Löhnen im Gesundheitswesen sehen wir ebenfalls Verbesserungspotenzial. Auch wenn durch die schleichende Privatisierung des Gesundheitswesens dabei in erster Linie die Sozialpartnerschaft zum Tragen kommt, kann und muss der Staat (Bund und Kantone) seinen Einfluss walten lassen. Gerade bei höheren Qualifikationsanforderungen ist es nicht mehr vertretbar, dass das Lohnniveau dasselbe bleibt. Der Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative hingegen sieht bei den Löhnen keine Anpassungen vor. Dies bedauern wir sehr. Wir werden weiterhin in beiden Kantonen mit wiederkehrenden Vorstössen alles daransetzen, auch die Löhne zu verbessern. Ein Erfolg ist beispielsweise die Erhöhung der Inkonvenienzentschädigung für Hebammen im Kanton Basel-Stadt, die 2020 Wirklichkeit wird. Im Baselbiet wurde dies bereits 2016 umgesetzt. Ja, das Gesundheitssystem ist systemrelevant und klatschen alleine reicht nicht aus, um ein qualitativ hochstehendes und bezahlbares Gesundheitswesen in der Region zu ermöglichen.