2015 wurde das FEB-Gesetz im Baselbiet angenommen, seit 2017 ist es in Kraft. In der Zwischenzeit hat sich nicht viel bewegt. Von allen 86 Baselbieter Gemeinden hat nur knapp die Hälfte den Bedarf erhoben und ausgewiesen. Familienergänzende Betreuungsangebote sind nicht überall sichergestellt. So kommt es, dass der Kanton Baselland im schweizweiten Vergleich bei der Familienfreundlichkeit den viertletzten Platz belegt. In Bezug auf die Kita-Gebühren ist er sogar am zweitteuersten.
«Dass der Landrat heute den dringenden Handlungsbedarf anerkannt hat, ist ein Schritt hin zu einem familienfreundlicheren Baselbiet», so SP-Präsidentin Miriam Locher. Wichtig ist zunächst, dass der Betreuungsbedarf zeitnah und flächendeckend erhoben wird. Das schafft die Grundlage für die Ausarbeitung von verschiedenen Betreuungsangeboten. Ein Angebot, dass die Regierung dabei unbedingt ins Auge fassen muss, sind Tagesschulen. Tagesschulen, sowohl auf Primar- als auch auf Sekundarstufe I, sind wichtig für Familien, die auf eine regelmässige Tagesbetreuung ihrer schulpflichtigen Kinder angewiesen sind. «Tagesschulen stärken Bildungschancen, Wirtschaftlichkeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In einem modernen Kanton müsste ihre Existenz selbstverständlich sein», so SP-Landrat Ernst Schürch.
Da alle Vorstösse als Postulate überwiesen wurden, ist es nun an der Regierung, eine Auslegeordnung auszuarbeiten. Die SP Baselland wird diesen Prozess eng begleiten und sich weiter dafür einsetzen, dass das Baselbiet familienfreundlicher und innovativer wird.
Auskunft erteilen:
Miriam Locher 076 445 07 22
Ernst Schürch 079 126 45 31