Im letzten August fand das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest ESAF in Pratteln statt. Bei prächtigem Wetter vor einer tollen Kulisse wurde geschwungen und gefestet. Die Sportinteressierten erlebten ein eindrückliches Fest mit vielen bleibenden Erinnerungen. Tausende Helferinnen und Helfer haben Grossartiges geleistet.
Mittlerweile wurde bekannt, dass der Trägerverein bei einem Budget von rund 40 Mio. ein Defizit von 3.8 Mio. verzeichnet. Glücklicherweise konnte der Fehlbetrag bereits auf unter 500’000 Franken reduziert werden. Einige Königspartner, Partnerfirmen und Private haben zugesichert, einen Teil des Defizits zu tragen. Dafür schon mal ganz herzlichen Dank! Trotzdem bewegt das Thema die Bevölkerung. Es kann nicht sein, dass das Defizit auch mit Steuergeld gedeckt wird.
Das Thema hat auch die SP in der Fraktion bewegt. Im Landrat wurde intensiv und kontrovers diskutiert, ob und wie der restliche Fehlbetrag finanziert werden soll. Die SP war nicht einer Meinung. Die Hälfte der Fraktion stimmte der Erhöhung der Ausgabenbewilligung zähneknirschend zu, weil wir einerseits die Firmen, welche noch Geld für ihre Arbeit zugute haben, nicht im Regen stehen lassen wollen. Andererseits anerkennen wir auch, dass auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite nicht alles voraussehbar war. Die andere Hälfte der Fraktion lehnte die Erhöhung der Ausgabenbewilligung ab, weil die Fehler eines privaten Vereins nicht mit Steuergeld ausgebügelt werden sollen und kein Präzedenzfall geschaffen werden soll.
So oder so müssen kritische Fragen gestellt werden. Kann ein so grosses Fest im Milizsystem bewältigt werden? Resultierte die fehlende professionelle Finanzkontrolle im OK aus einer Überbelastung? Das Defizit wurde erst zu einem Zeitpunkt bemerkt, an dem es kein Zurück mehr gab. Konnte man folglich nur noch nach dem Motto «Augen zu und durch» handeln? Warum wurde der Landrat nicht schon viel früher miteinbezogen? Die Regierung fällte seit der Vergabe des Festes insgesamt 15 Beschlüsse in eigener Kompetenz, ohne den Landrat zu informieren. Das ist zwar rechtlich korrekt, trotzdem wäre es wünschenswert, den Landrat nicht erst am Schluss beim Defizit miteinzubeziehen.
Schliesslich hat der Landrat der Erhöhung der Ausgabenbewilligung unter der Voraussetzung zugestimmt, dass damit eine ausgeglichene Schlussabrechnung erreicht und der Konkurs des Vereins verhindert werden kann. So kann jetzt ein Schlussstrich unter dem ESAF gezogen werden.