Fragwürdige Angstkampagne der Gegner: Was im Baselbieter Energiegesetz wirklich steht

Am 9. Juni stimmen wir im Baselbiet über das neue Energiegesetz ab. Entgegen den anderslautenden Falschbehauptungen der Gegner enthält das Gesetz keinerlei «revolutionäre Elemente» oder verpflichtende Auflagen für private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Dies hat auch der Chef der Primeo Energie, ehemals Elektra Birseck Münchenstein, kürzlich betont.

Das Baselbieter Energiegesetz setzt verschiedene langfristige Ziele. Neu wird explizit das Netto-Null-Emissionsziel bis 2050 erwähnt. Bis 2050 soll die Gebäudeisolierung wesentlich verbessert werden. Dies betrifft vor allem Gebäude aus den 60er und 70er Jahren, die derzeit unzureichend gedämmt sind. Wichtig ist, dass das Gesetz keine Verpflichtungen zu Gebäudesanierungen für private Eigentümerinnen und Eigentümer enthält. Sanierungen werden weiterhin freiwillig bleiben, wobei der Kanton diese wie bisher durch das erfolgreiche Baselbieter Energiepaket fördern wird.

Die jüngsten Aussagen der Wirtschaftskammer und des Hauseigentümerverbands, die von «Zwang zu Megasanierungen» sprechen und mit haltlosen sowie übertriebenen Folgekosten argumentieren, sind irreführend. Solche Behauptungen entbehren jeder Grundlage und verunsichern unnötig. Tatsächlich führen Gebäudesanierungen oft zu einer Wertsteigerung der Liegenschaften. Das Energiegesetz ändert an der steuerlichen Beurteilung nichts, diese erfolgt aufgrund der bereits geltenden Bestimmungen.

Energetische Sanierungen bieten zusätzliche Vorteile: Sie können steuerlich abgesetzt werden, werden finanziell über das Energiepaket gefördert und senken langfristig die Energiekosten erheblich. Neben dem finanziellen Vorteil erhöhen sie den Wohnkomfort und die Lebensqualität der Bewohnenden spürbar. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Auftrag an die 15 Gemeinden mit Gasanschluss, innerhalb von fünf Jahren eine Energieplanung zu erstellen. Dies soll einen geordneten Übergang sicherstellen, wenn die Gasversorgung eines Tages wegfällt.

Bei der letzten grösseren Änderung des Energiegesetzes hat der Landrat im Juni 2016 mit 80 Ja- gegen nur 4 Nein-Stimmen verschiedenen Kompetenzen des Landrates in Form von Dekreten zugestimmt. Auch die aktuellen Gegner haben damals zu diesen Landratskompetenzen Ja gesagt. Basierend auf diesen damals unbestrittenen Dekretskompetenzen hat der Landrat beschlossen, dass ab 2026 alte defekte fossile Heizungen durch erneuerbare Systeme ersetzt werden müssen, wenn technisch möglich und wirtschaftlich tragbar. Mit einem Nein zur jetzigen Energiegesetz-Änderung kann dieser Landratsbeschluss nicht bekämpft werden, auch wenn dies die vergesslichen Gegner nun behaupten. 

Das neue Baselbieter Energiegesetz bietet eine zukunftsorientierte und freiwillige Grundlage zur energetischen Modernisierung von Gebäuden. Das breit abgestützte Ja-Komitee aus sämtlichen Parteien abgesehen von der SVP, Wirtschaft und Zivilgesellschaft hofft, dass die Bevölkerung die fragwürdige Angstkampagne der Gegner durchschauen und am 9. Juni mit einem JA einen wichtigen Beitrag zur sicheren, sauberen und unabhängigen Energieversorgung im Kanton leisten.

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