Universität auch fürs Baselbiet

Bericht über die Landratssitzung vom 16. Mai 2024

Geschätzte Leserinnen und Leser

Leider sieht es mit den Baselbieter Finanzen aktuell nicht rosig aus. Die Nationalbank-Millionen fliessen nicht mehr so üppig wie noch vor kurzem. Mit Steuersenkungen haben wir uns den finanziellen Spielraum übermässig eingeschränkt. Dass nun aber die SVP massive Einsparungen bei der Beteiligung des Baselbiets fordert, könnte sich zu einem Bumerang für unsere Region und unseren Kanton erweisen. Eine gute Universität insbesondere bei den teuren naturwissenschaftlichen Fakultäten ist für die vielen Unternehmen im Bereich Life-Science in der Nordwestschweiz ein wichtiger Standortfaktor. Ein massiver Spardruck auf die Uni wegen Baselbieter Abbauplänen würde die Ausbildung und Forschung gefährden und die Attraktivität für hiesige Unternehmen und Arbeitsplätze aufs Spiel setzen.

Mit dem vor wenigen Jahren neu verhandelten Uni-Vertrag wurde die Belastung fürs Baselbiet bereits reduziert. Es ist darin vorgesehen, dass der Standortvorteil von Baselstadt und auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone bei der Beitragsermittlung berücksichtigt werden muss. Da zur Zeit in Baselstadt die Steuererträge deutlich üppiger ausfallen als im Baselbiet, wird unser Regierungsrat bei der Vertragsauslegung und der Beitragsberechnung diesem Aspekt eine besondere Beachtung schenken.

Der Landrat hat sich darum deutlich mit 52 zu 28 Stimmen gegen eine Kündigung des Uni-Vertrags ausgesprochen. Damit hat der Landrat bekräftigt, dass es Aufgabe des Baselbieter Regierungsrates ist, den Aspekt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bei den Kantonsbeiträgen gemäss gültigem Vertrag noch konsequenter anzuwenden. Die kommende Abstimmung über die Revision des kantonalen Energiegesetzes führte erneut zu einem längeren Schlagabtausch zwischen Befürworten und Gegnern. Die rechtsbürgerliche Gegnerschaft stellte die Behauptung auf, dass wegen der Energiegesetz-Revision die Hauseigentümer teure Sanierungen für die Isolation ihrer Gebäude tragen müssten und danach mit einem höheren Eigenmietwert bestraft würden. Ich bin schon sehr erstaunt, wie viele falsche und einseitige Behauptungen die Gegner auf allen möglichen Kanälen in die Welt setzen. Regierungsrat Isaac Reber erklärte im Landrat einmal mehr, dass mit der Energiegesetz-Revision gemäss Abstimmung vom 9. Juni keine einzige neue Pflicht für Hauseigentümer beschlossen wird. Das Isolieren bestehender Gebäude soll weiterhin freiwillig bleiben und mit Förderbeiträgen und Steuereinsparungen gefördert werden.

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