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Die Geschäftsdelegiertenversammlung findet jährlich in den ersten vier Monaten des Jahres statt.

Die Geschäftsdelegiertenversammlung ist zuständig für:
a. die Genehmigung der Jahresberichte des Präsidiums der Kantonalpartei, der Landratsfraktion und des Parteisekretariates
b. die Abnahme des Berichtes der Rechnungsprüfungskommission und die Genehmigung der Rechnung
c. die Genehmigung des Budgets für das laufende Jahr
d. die Wahl des Präsidiums, der Parteisekretär:innen, der Kantonalkassier:innen, die Wahl der Mitglieder der Geschäftsleitung gemäss Art. 27 Abs. 3 lit. g, der 10 Parteiratsvertretung der SP Schweiz, der Delegierten und Ersatzdelegierten Parteitag SP Schweiz und der Schiedskommission (nur in den geraden Jahren)
e. die Wahl von drei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern der Rechnungsprüfungskommission (nur in den geraden Jahren)
f. die Revision der Statuten und des Finanzreglements g. die Erhebung ausserordentlicher Beiträge

Antragsberechtigt sind die Sektionen, die Geschäftsleitung und die Gruppierungen gemäss Art. 4, Abs. 2, lit. a-e der Statuten. Anträge der Sektionen müssen durch die Sektionsversammlung beschlossen werden. Anträge der Gruppierungen unter Art. 4, Abs. 2, lit. a-e müssen an einer offiziellen Versammlung der jeweiligen Gruppierung beschlossen werden; sie sind mindestens drei Wochen vor der Delegiertenversammlung der Geschäftsleitung zuzustellen.

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