Neu sollen die Baselbieter Finanzen über einen Zeitraum von acht Jahren im Schnitt ausgeglichen sein. Wenn dieser mittelfristige Ausgleich gefährdet ist, müssen Aufwandminderungen gegenüber Ertragserhöhungen priorisiert werden. Dieser Grundsatz findet sich in den meisten Finanzhaushaltsgesetzen anderer Kantone. So weit so gut.
Das neue Baselbieter FHG kennt aber nur noch die eine Seite: Es enthält durchs Band nur Vorgaben, wie der mittelfristige Ausgleich ausschliesslich mit Einsparungen erreicht werden soll. Im Zentrum stehen dabei die proportionalen Kürzungen. Wenn der mittelfristige Ausgleich nicht eingehalten werden kann, muss der Regierungsrat neu von Gesetzes wegen radikal in allen Aufgabenbereichen gleichmässige Kürzungen vornehmen. Das kann absurderweise beispielsweise dazu führen, dass bei steigenden Schülerzahlen das Bildungsbudget statt erhöht gekürzt werden muss. Mit dieser unsinnigen Rasenmäher-Sparpolitik will sich der Regierungsrat aus der politischen Verantwortung stehlen.
Zu einem umfassenden FHG gehören mindestens als letzte Massnahme auch Ertrags- resp. Steuererhöhungen. Dies zeigen die Finanzhaushaltsgesetze anderer Kantone, bei den die Steuererhöhungen in der Regel die letzte finanzpolitische Massnahme darstellen. Bisher war das auch im Baselbiet so: Eine Unterschreitung des minimalen Eigenkapitals von 100 Mio. CHF führte zu einer zwingenden Steuererhöhung.
Ausser im Grundsatz enthält das neue Baselbieter FHG aber keine Aussage zu Ertragserhöhungen mehr. Im Gegenteil wird nun sogar im Steuergesetz ein 2/3-Mehr für Änderungen des Steuerfusses festgelegt. Faktisch bedeutet dies, dass in Zukunft Steuererhöhungen als letztes finanzpolitisches Mittel im Baselbiet nicht mehr möglich sein werden. Das ist eine Zwangsjacke, keine realistische Finanzpolitik.
Die SP BL stellt sich deshalb dezidiert gegen diese finanzpolitische Fehlkonstruktion. Leistungsabbau mit dem Rasenmäher ist keine Lösung! Über das neue FHG wird im Herbst an der Urne entschieden.