Im eidgenössischen Parlament laufen seit einiger Zeit heftige Diskussionen für weitere Reformen bei der AHV und den Pensionskassen. Dabei sollen schweizweit relevante Entscheide getroffen werden, um unsere künftigen Renten den demografischen Veränderungen anzupassen. Ein zentraler Punkt ist dabei, ob die AHV leicht angehoben und damit sinkende Pensionskassen-Renten kompensiert werden sollen.
Gerade wegen der noch offenen Reformen auf Bundesebene waren die zahlreichen Vorstösse der rechtsbürgerlichen Seite für eine erneute Reform der kantonalen Pensionskasse nicht verständlich. Die letzte kantonale Reform wurde erst vor drei Jahren beschlossen und schon sollten die Bedingungen für die Angestellten erneut verschlechtert werden. Wenn Kompromisse und Reformen schon nach so kurzer Zeit wieder in Frage gestellt werden, erstaunt das sinkende Vertrauen in die Politik nicht. Mit einer äusserst knappen Mehrheit konnten verbindliche Vorstösse von FDP und SVP abgewehrt werden.
Die Entschädigung von ambulant tätigen Hebammen soll nach einem Provisorium endgültig geregelt werden. In der vorberatenden Kommission wurden wesentliche Punkte dieser Vorlage verändert. So soll in Zukunft der Kanton die bisher von den Gemeinden bezahlten Leistungen der Hebammen finanzieren. Die Kommission hat zurecht festgehalten, dass ja auch der Kanton von den Einsparungen durch diese Lösung profitiert. Weiter wurde der Regierung grossmehrheitlich empfohlen, auf die geplante Senkung der Beiträge an die ambulant tätigen Hebammen zu verzichten.
Diese Debatte über die Leistungen von Hebammen hatte für mich eine sehr persönliche Note. Die neben mir sitzende Landrats- und Fraktionskollegin war die Hebamme meiner beiden Kinder. Die weit zurückliegenden Geburten in einer Geburtsstätte und zu Hause waren prägende und schöne Erlebnisse.