Der Regierungsrat hat für die Anpassung des Pensionskassendekrets an die schwerwiegenden Senkungen des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes durch den Verwaltungsrat der BLPK eine Reihe von Varianten vorgelegt, die erneut einen massiven Einbruch des Rentenanspruchs mit sich bringen. Die Personalverbände hatten die Variante 5 eingebracht, die differenzierte Umwandlungssätze und Abfederungseinlagen beinhaltete.
Sämtliche Bestrebungen der SP-Fraktion, dieser Variante den Vorzug zu geben, sind bedauerlicherweise auf Ablehnung gestossen. Leider können die Kantonsangestellten, die von den Auswirkungen des Dekrets besonders stark betroffen sind, auch nicht auf Abfederungsmassnahmen zählen, die die Ausfälle einigermassen in Grenzen gehalten hätten. Weder der SP-Antrag auf höhere Abfederungsmassnahmen noch der Versuch zu einem Kompromiss auf tieferer Stufe hatten bei der rechtsbürgerlichen Mehrheit eine Chance. Mit hauchdünner Mehrheit lehnte der Landrat schon die Möglichkeit einer Limitierung der kumulierten Renteneinbussen ab.
Einmal mehr werden die Ansprüche und die Wertschätzung des Kantonspersonals – das bereits in den letzten Jahren Lohneinbussen hinnehmen und auf den Teuerungsausgleich verzichten musste – in den Wind geschlagen. Der Unmut wächst und das Vertrauen in den Kanton als guten Arbeitgeber kann so nicht wiederhergestellt werden.