Drei unserer Vorstösse widmen sich deswegen den Allerärmsten, die nicht einmal ein Dach über dem Kopf haben. Der Kanton Baselland darf sich nicht mehr vornehm zurückziehen und die Obdachlosen in die Stadt Basel abschieben. Der Bedarf an Notschlafplätzen, an gesellschaftlicher Teilhabe, an Abgabestellen für Nahrungsmittel ist erwiesenermassen auch auf dem Land vorhanden! Drei weitere Vorstösse zielen Richtung Prävention. Dazu Pascale Meschberger: «Menschen in unserem Kanton sollen gar nicht erst in die Situation kommen, Sozialhilfe beziehen zu müssen. Es braucht jetzt Massnahmen, um frühzeitig und präventiv Unterstützung zu gewährleisten.»
Vorstoss I: Beschäftigungsprogramme
Der Kanton soll aufzeigen, ob und wie Asylsuchende, die sich an einem Beschäftigungsprogramm beteiligen, finanziell entschädigt werden können. Entlöhnung setzt nicht nur einen Anreiz, sondern drückt auch eine Wertschätzung für getätigte Arbeit aus und ermöglicht somit einen Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende und bildet damit eine wichtige Basis um zu verhindern, dass Asylsuchende langfristig in Abhängigkeit von der Sozialhilfe bleiben.
Vorstoss II: Notschlafstellen
Notschlafplätze sind im Kanton Baselland Mangelware und Personen aus dem BL müssen nach Basel-Stadt ausweichen. Coronabedingt sind die Plätze reduziert, somit werden vermehrt Personen aus BL abgewiesen. Die kältere Jahreszeit steht vor der Tür und Menschen ohne Dach über dem Kopf brauchen einen Schlafplatz in der Wärme.
Vorstoss III: Wärmestuben
Der Kanton ist aufgefordert, einen Teil der finanziellen und organisatorischen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, damit Private einen Restaurationsbetrieb für Armutsbetroffene führen können. Wärmestuben sind Restaurants, Begegnungs- und Kulturräume sowie Abgabestellen von Lebensnotwendigem wie Nahrung und Kleidung.
Vorstoss IV: Verstärkung der Fachstelle für Schuldenberatung
Die Verschuldung von Einzelpersonen im Kanton BL nimmt dramatisch zu. Es ist essentiell, dass sich der Kanton auch aus eigenem Interesse heraus nicht aus der Verantwortung zieht und neu mit der Fachstelle einen Leistungsauftrag vereinbart und somit diese Aufgabe nicht alleine den Gemeinden überlässt.
Vorstoss V: Änderung im Sozialhilfegesetz
Die Prävention und die Beratung zur Verhinderung von Armut, soll im Sozialhilfegesetz geregelt und damit gestärkt werden.
Vorstoss VI: Konkretisierung betreffend Raumplanungs- und Baugesetz
Wir setzen uns dafür ein, dass Gemeinden gemischten, das heisst auch günstigen, Wohnraum erstellen lassen können.
Für weitere Auskünfte:
Pascale Meschberger, Landrätin 079 200 79 24
Tania Cucè, Landrätin 079 343 65 12
Bianca Maag-Streit, Landrätin 079 579 39 04
Miriam Locher, Fraktionspräsidentin 076 445 07 22