Bildungslücken der Initianten

Leserbrief in der bz vom 18.2.2016

Beim Studium des Abstimmungstextes habe ich wirklich gestaunt. Und dies alles soll in unsere Bundesverfassung aufgenommen werden? Im schulischen Staatskundeunterricht habe ich einst gelernt, unsere Verfassung sei die rechtliche Grundordnung unseres Staates. In ihr würden die wichtigsten Grundregeln des Zusammenlebens festgehalten und die staatlichen Zuständigkeiten geregelt. Eingetrichtert wurde uns auch die Wichtigkeit der Gewaltentrennung: Gesetzgebende Gewalt (Legislative), Ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechende Gewalt (Judikative). Gesetze würden auf Grund einer Verfassungsgrundlage vom Parlament erlassen. Wer sich die Zeit nimmt, den Text der vorliegenden Verfassungsänderung zu studieren, muss unweigerlich zum Schluss kommen, dass es sich hier nicht um Verfassungsbestimmungen handeln kann. Wenn es schon sein muss, dann gehören die vorgeschlagenen Regelungen in ein Gesetz oder zum Teil in eine Verordnung. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung ist deshalb abzulehnen und gleichzeitig sollten die Initianten in einen Nachhilfekurs für Staatskunde verdonnert werden. 

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