Als hätten wir eine zweite Schweiz

Leserbrief im Wochenblatt vom 31. Januar 2019

Wer sucht Emotionen im Gesetzestext? Als ich mich mit dem Waldgesetz befasste, wurde ich emotional.

Unter Art.1 Zweck, ist zu lesen: „Dieses Gesetz soll den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft schützen und dafür sorgen, dass der Wald seine Funktionen, namentlich seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion (Waldfunktionen) erfüllen kann“. Dieser Satz hat mich berührt. Insbesondere wenn man bedenkt, dass der Schutz des Waldes anno 1876 vor 140 Jahren von unseren Urururgrossvätern beschlossen wurde. Das Wichtigste steht aber unter Art. 5 nüchtern: „Rodungen sind verboten.“

Wäre es nicht an der Zeit, auch unserem Kulturland – zwischen den Wäldern – den gleichen Schutz zu gewähren und mit einem solch poetischen Gesetzestext zu würdigen? Da wäre dann zu lesen: „Dieses Gesetz soll das Kulturland als naturnahe Lebensgemeinschaft schützen und dafür sorgen, dass das Kulturland seine Funktionen, namentlich seine Wohlfahrts- und Nutzfunktion (Kulturlandfunktion) erfüllen kann“ und „Überbauen ist verboten.“

Was werden unsere Nachkommen sagen, wenn wir es nicht tun? Die Urururgrosseltern haben sich benommen als hätten sie eine zweite Schweiz auf Lager. Darum stimme ich am 10. Februar JA zur Zersiedelungsinitiative.

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