Grössere Sicherheit für Beratungsstelle “Schwangerschafts- und Beziehungsfragen”

Landratsbericht aus der ObZ vom 27.10.2016

Was haben wir an der vergangenen Landrats-Sitzung behandelt/beschlossen, was die "Welt bewegt" resp. die BaselbieterInnen interessiert? Wohl nicht wirklich viel. Auch die Journalisten konnten anderntags keine knackigen Berichte verfassen.

Zeitweise war’s im Landrats-Saal wirklich schön ruhig; da hatte ich als Lehrer natürlich Freude – allerdings hielt sich die Aufmerksamkeit der in ihre Laptops oder Zeitungen vertieften ParlamentarierInnen bei manchen unbestrittenen Vorlagen in engen Grenzen – ich will mich da nicht ausnehmen. Die Beratung von Jahresberichten (Rheinhäfen, Spitäler…) ist zwar demokratisch wichtig und notwendig, aber oft wenig spektakulär und schafft auch kaum mediales Echo. Politik ist bisweilen auch Routine und nicht immer prickelnd! Etliche kontroverse Wortmeldungen erfolgten lediglich bei der Diskussion über den Tätigkeitsbericht der Fachkommission “Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft”; dabei ging es um Fragen, ob Strukturen angepasst werden müssen, oder ob festgestellte Probleme im „Justizumfeld“ aufgrund von personellen Animositäten latent vorhanden sind.

Einen kleinen Erfolg konnte „Rot/Grün/Orange“ für einmal damit verbuchen, dass – im Einklang mit dem Antrag der Regierung – ein (unbestrittener) Verpflichtungskredit (Fr. 225’000.-/Jahr) zugunsten der Beratungsstellen für Schwangerschafts- und Beziehungsfragen für 4, statt nur für 2 Jahre gesprochen wurde; das schafft Sicherheit. Der Regierungsrat wird aber auch aufgefordert, vor der Vorlage eines neuen Kredits ab 2020 einen Bericht vorzulegen, der zeigen soll, wie und wo allenfalls Kostenreduktionen vorgenommen werden könnten.

Und am Rande habe ich erfreut notiert: Zwei Vorstösse, die die Wählbarkeit u.a. von Kantonsangestellten, Lehrpersonen und „Kantonalen Subventionsempfängern“ ins Kantonsparlament verbieten wollten, wurden ohne öffentliche Diskussionen zurückgezogen. Gut so: Die Parteien resp. die StimmbürgerInnen sollen selber entscheiden, wen sie vorschlagen und wählen wollen. Weitere gesetzliche Einschränkungen (neben bereits bestehenden sinnvollen Unvereinbarkeiten) sind meines Erachtens unnötig und unfair. 

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