Gutes Ziel aber schlechter Weg

Landratsbericht in der ObZ vom 01. Oktober 2020

An der letzten Landratssitzung haben wir zwei interessante Bereiche diskutiert, wo ein gutes Ziel leider nicht erreicht wurde, weil ein nebulöser und wenig transparenter Weg eingeschlagen wurde.

Immer mehr Pendler nutzen das Velo oder Ebike für die Fahrt an den Arbeitsplatz in Basel oder der Agglomeration. Heute sind aber viele Velorouten nach Basel eher schmal und verwinkelt. Viele Rechtsvortritte und Kreuzungen behindern ein zügiges Vorwärtskommen insbesondere für schnelle Ebikes. Es ist darum unbestritten, dass Velorouten für Pendler ausgebaut werden müssen und so zur Entlastung des übrigen Verkehrssystems beigetragen können. Die Idee von zwei regionalen Firmen, den Veloverkehr auf Hochbahnen aus Holz zu verlegen, tönt äusserst spannend und visionär. Die Diskussion in den Medien und im Landrat haben nun aber klar gezeigt, dass auch solch visionäre Ideen im Rahmen der normalen Projektabläufe umgesetzt werden müssen.

Es war eine schlechte Idee, dass grüne und SVP-Politiker diese Vision als Projekt in Millionen-Höhe weitgehend ohne Ausschreibung als Geschäft unter Freunden durchziehen wollten oder zumindest dieser Eindruck entstanden ist. Es war ebenfalls eine schlechte Idee, eine solche Velohochbahn als Show- und Werbeprojekt im Rahmen des Schwingfestes 2022 auf einer Strecke zu realisieren, welche überhaupt keinen Nutzen für Velopendler haben wird. Der Kanton darf nur in Projekte investieren, welche einen langfristigen Nutzen haben. Es ist gut, dass der Regierungsrat diese völlig verunglückte Umsetzung einer Vision rechtzeitig abgebrochen hat. Ich bin gespannt, wie die Velohochbahnen nun allenfalls für nötige und zukunftsgerichtete Velorouten eingesetzt werden können.

Im Landrat waren weiter die Revisionen der Gesetze zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Aufsicht über den Arbeitsmarkt traktandiert. Auch hier ist es unbestritten, dass der Arbeitsmarkt kontrolliert werden muss, um z.B. Dumpinglöhne verhindern zu können. In den letzten Jahren hat es sich aber gezeigt, dass die im Jahr 2014 weitgehend einstimmig beschlossenen Gesetze keine gute Lösung waren. Die Auslagerung der Kontrollen an die Wirtschaftskammer und die Gewerkschaften kann sinnvoll sein. Der im Jahr 2014 fest definierte Preis für die Arbeit der externen Stellen hat aber zu vielen Fragen und Unklarheiten über die Qualität und den Preis der Kontrollen geführt. Mit der vorliegenden Revision sollen diese Unklarheiten beseitigt und wirkungsvolle Kontrollen zu einem angemessenen Preis sichergestellt werden.

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