Ja zum Schutz vor Hass

Leserbrief in der bz vom 31. Januar 2020

Am Bahnhof Basel angepöbelt zu werden, weil man seinem Freund einen Abschiedskuss gibt; von Politikerinnen als unnatürlich bezeichnet zu werden, weil man als Mann einen Mann liebt; Freundinnen und Freunden verlieren, weil man einen Menschen liebt, der dasselbe Geschlecht hat.

Homo- und bisexuelle Menschen müssen mit etlichen solchen – und schlimmeren – Diskriminierungen und Anfeindungen im Alltag umgehen. Das vorhandene Recht schützt homo- und bisexuelle Menschen nicht ausreichend. Auch wenn die Ausweitung der Anti-Rassismusstrafnorm nicht vor allen Schandtaten schützt, so ist es doch ein Schritt in die richtige Richtung.

Homo- und bisexuelle Menschen werden mit dem Gesetz vor Diskriminierung und Aufruf zum Hass geschützt. So unschicklich Stammtischwitze sind, diese werden nicht verboten und man darf auch weiterhin gegen die Ehe für alle sein, ohne strafrechtlich verfolgt zu werden. Dieses Gesetz sorgt für Schutz und Sicherheit.

Darum ist es an der Zeit, am 9. Februar 2020 JA zum Schutz vor Hass zu sagen!


Tobias Schaub,
SP Pratteln

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