Notwendige Korrektur bei den Prämienverbilligungen

Gastkommentar in der BaZ vom 5. November 2018

In einem Gastbeitrag in dieser Zeitung (BaZ vom 29.10.2018) kritisiert Landrat Felix Keller als Fraktionspräsident der CVP die Inhalte der Prämien-Initiative, über die wir im Baselbiet am 25.11.2018 abstimmen werden. Das ist natürlich sein gutes Recht. Wenn er nun aber die Initiative als «zutiefst undemokratisch und unsozial» bezeichnet, kann dies nicht mehr unwidersprochen bleiben. Felix Keller kritisiert zudem eine fehlende Gesamtsicht und hält fest, dass die Prämien-Initiative kein Mittel sei, die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Stattdessen propagiert er die von der CVP kürzlich auf nationaler Ebene lancierte Volksinitiative unter dem Titel «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen». Auch diese Aussagen sind in mehrfacher Hinsicht fehlgeleitet. Im Sinne einer Klarstellung gehe ich nachstehend deshalb auf die wichtigsten Punkte, die zur Debatte stehen, kurz ein.

Selbstredend geht es bei der Prämien-Initiative nicht darum, die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Die Initiative setzt vielmehr auf der Finanzierungsseite an und verlangt eine sozial ausgewogenere Ausgestaltung bei den durch die Prämien finanzierten Kostenanteilen. Auch Felix Keller erwähnt in seinem Gastbeitrag den Umstand, dass die Gesundheitskosten steigen und dies dazu führe, dass auch die Prämienbelastung steigt. Weiter erwähnt auch er, dass dadurch Versicherte in finanzielle Engpässe kommen können und deshalb es die individuelle Prämienverbilligung gäbe. Was er in seinem Gastbeitrag jedoch unterschlägt, sind die quantitativen Fakten dieser Entwicklung: Von 2010 – 2017 ist die Durchschnittsprämie um 33 % angestiegen. Die vom Bund ausgerichteten Beiträge für die individuellen Prämienverbilligungen sind in dieser Zeitperiode mehr oder weniger im Gleichschritt ebenfalls angewachsen. Der Kanton Basel-Landschaft jedoch hat in dieser Periode seinen Beitrag an die Prämienverbilligung praktisch halbiert! Deshalb haben die ausbezahlten Prämienverbilligungen insgesamt leicht abgenommen, obwohl die Prämienlast um einen Drittel gestiegen ist.

Die Initiative bringt die notwendige Korrektur bei der Prämienverbilligung im Baselbiet

Die Prämien-Initiative verlangt, dass kein Haushalt mehr als 10 % des Haushaltseinkommens für Krankenkassen-Prämien auszugeben hat. Heute geht diese Belastung teilweise bis weit über 15 % hinaus. Bei der Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenpflegeversicherung (KVG) wurde einst ein «Sozialziel» von max. 8 % für diesen Wert proklamiert. Davon sind wir somit weit entfernt. Mit der Baselbieter Abbaupolitik im Bereich der Prämienverbilligung hat sich die Situation in den letzten Jahren zusätzlich akzentuiert. Mit der Initiative soll deshalb gezielt eine Korrektur eingeleitet werden: Wer heute schon Prämienverbilligungen bezieht, wird stärker entlastet als bisher. Das dient vor allem den Personen mit tieferen Einkommen. Der Kreis der Bezügerinnen und Bezüger wird mit der Initiative jedoch auch auf den Mittelstand ausgeweitet. Denn es ist ausgewiesen, dass auch Familien mit mittleren Einkommen eine Entlastung brauchen. Aus meiner Sicht ist es schon ein Hohn und auch unverständlich, wenn der Fraktionspräsident der CVP (der sogenannten «Familienpartei») eine Initiative mit dieser Stossrichtung als unsozial und undemokratisch bezeichnet, wobei hier anzufügen ist, dass zahlreiche CVP-Politiker und -Mitglieder die Prämien-Initiative durchaus auch unterstützen.

Die Prämien-Initiative entlastet auch die Gemeinden               

Durch den markanten Anstieg der Prämienlast sind auch die Sozialhilfeleistungen der Gemeinden in den letzten Jahren im Baselbiet überproportional stark angestiegen. Die Prämien-Initiative wird bei einer Annahme auch hier Gegensteuer geben. Die zwingend notwendige Ausweitung der kantonalen Prämienverbilligungsbeiträge entlastet somit auch die Haushalte der Gemeinden.

Zu den kostendämpfenden Massnahmen

Wie bereits erwähnt, setzt die Prämien-Initiative auf der Finanzierungsseite, konkret bei der Belastung der Menschen an, weil diese unter den hohen Krankenkassenprämien zunehmend leiden. Selbstverständlich entlastet uns dies nicht davon, parallel auch die Diskussion über sinnvolle kostendämpfende Massnahmen im Gesundheitswesen zu verstärken. Tarifarische Fehlanreize, überteuerte Medikamente, ein zunehmend feststellbarer Ressourceneinsatz für administrative Leerläufe und weitere Ineffizienzen im System sind einige Stichworte, die dabei angegangen werden sollten. Ob auch die von der CVP lancierte und von Landrat Felix Keller propagierte «Kostenbremse-Initiative» zu den sinnvollen Massnahmen zu zählen ist, muss jedoch stark angezweifelt werden. Eine Kostenbremse zu fordern, ist noch relativ einfach. In der aktuellen Diskussion überhäufen sich auch die Vorschläge zur Einführung von Globalbudgets im Gesundheitswesen. Über die entsprechende konkrete Ausgestaltung solcher Massnahmen wird bisher jedoch von keiner Seite Rechenschaft abgelegt. Auch die CVP-Initiative krankt an dieser Oberflächlichkeit und verkommt deshalb zu einer Blackbox mit möglicherweise unkontrollierbaren negativen Auswirkungen (Leistungsstopp = Behandlungsstopp; Förderung einer Zweiklassenmedizin). Solche Entwicklungen bzw. solche Initiativen sind klar abzulehnen. Aber um diese Fragestellung geht es am 25.11.2018 im Baselbiet noch nicht.

Am bevorstehenden Abstimmungstermin geht es einzig um die Frage, ob wir im Baselbiet wieder eine sozial ausgewogenere Ausgestaltung bei der Prämienverbilligung wollen oder nicht. Gemäss Landrat Felix Keller soll die Prämien-Initiative den Sozialstaat aushebeln und den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. Das Umgekehrte trifft zu. Nur mit einer Zustimmung am 25.11.2018 zur kantonalen Prämien-Initiative wird dieser gesellschaftliche Zusammenhalt nicht noch stärker strapaziert.

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