Racial Profiling als Spiegel unserer Gesellschaft

Beitrag in der Mitgliederzeitung «links» vom September

Aufgrund des Todes von George Floyd in den USA kam es auch in mehreren Schweizer Städten zu grossen «Black Lives Matter»-Kundgebungen. Die Proteste richteten sich insbesondere auch gegen das «Racial Profiling» – die willkürliche polizeiliche Kontrolle von Menschen aufgrund ihres Erscheinungsbildes. Dieses Problem wird zwar seit einigen Jahren in Fachkreisen intensiv diskutiert, wird in seiner Bedeutung und dem Ausmass aber nach wie vor unterschätzt.

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung schreibt in einem Bericht von 2018, dass Fragen in Zusammenhang mit der polizeilichen Kontroll- und Anhaltepraxis „auch aufgrund des zunehmenden zivilgesellschaftlichen Drucks breit debattiert werden», sagt aber auch, dass «sich weiterhin die Herausforderung stellt, Vorfälle nicht als Fehlverhalten einzelner Beamter zu behandeln, sondern die institutionelle und strukturelle Dimension von rassistischem Profiling anzugehen».

Verbot durchsetzen und Rechte stärken

Dazu lohnt sich ein Blick ins Gesetz. Es gibt zwar kein explizites Verbot auf verfassungs- oder menschenrechtlicher Ebene, das Bundesgesetz und internationale Übereinkommen definieren aber, in welchem Rahmen Personenkontrollen rechtmässig durchgeführt werden können. Polizist*innen können sich theoretisch strafbar machen, wenn sie Racial oder Ethnic Profiling betreiben, allerdings müssten die effektive Durchsetzung des Verbots sowie die Stärkung des Rechtsschutzes im Gesetz konkretisiert werden. Das verlangen wir in einem entsprechenden Vorstoss.

Vor allem die Hürden für Beschwerden sind heute zu hoch. Es braucht zwingend eine unabhängige Schlichtungsstelle, die niederschwellige informelle Beschwerdemechanismen für Betroffene anbietet. Dazu haben wir in der Sommersession ebenfalls einen Vorstoss eingereicht. Denn wer geht schon zur Polizei, um sich über die Polizei zu beschweren?  Würden Sie Migros und Coop sagen, sie sollen ihre Preispolitik gleich selbst überwachen? Natürlich nicht. Es ist allen klar, warum wir einen Preisüberwacher brauchen.

Ausmass von Racial Profiling erfassen

Zur Beschwerdestelle gehört zwingend ein entsprechendes Monitoring. Nur mit einer soliden Datengrundlage kann das Ausmass der Vorkommnisse tatsächlich erfasst werden. Denn nicht nur von der Gesellschaft, sondern vor allem auch von der operativen und politischen Leitung der Polizei wird das Problem noch immer verharmlost, obwohl wir wissen, dass es für die Betroffenen sehr einschneidend ist und damit auch langfristige Auswirkungen haben kann. Solange sie so tun, also ob es keinen Rassismus bei der Polizei gäbe, ist niemandem geholfen. Weder den Betroffenen, noch den Arbeitnehmenden. Die Polizist*innen müssen dringend besser geschult und damit auch entlastet werden. Auch dazu haben wir einen Vorstoss eingereicht.

Wenn wir über Rassismus reden, müssen wir nicht immer über den Atlantik blicken und dem orangen Trottel zuhören. Viel wichtiger ist es, Betroffene in unserem Zuhause zu Wort kommen zu lassen, ihre Realität als solche anzuerkennen und sie nicht als Einzelfälle abzutun, sondern bereit zu sein, Rassismus als tief in unserer Gesellschaft verwurzeltes Problem anzuerkennen. Selbstkritik ist angebracht, auch bei der Polizei.

Mustafa Atici, Nationalrat SP BS

Samira Marti, Nationalrätin SP BL

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