Ich bin entsetzt über diesen Entscheid und frage mich, wie konnte die Mehrheit des Landrates diese menschenunwürdige Motion überweisen. Die bürgerliche Mehrheit hat offensichtlich keine Ahnung, wie schwer es ist, von der Sozialhilfe abhängig und von einem grossen Teil des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen zu sein. Eine solche Systemänderung führt dazu, dass man nicht die Armut bekämpft, sondern Armutsbetroffene ausgrenzt. Einmal mehr wird der Sparhebel auf dem Buckel der Schwächsten angesetzt.
Schon vor zwei Jahren wurde der Grundbedarf für Sozialhilfeempfangende um Fr. 100.- auf 986.- für eine Einzelperson gesenkt. Es ist ein Armutszeugnis für unseren Kanton, dass Sozialhilfeempfangende nur noch das Existenzminimum erhalten sollen. Wer die Forderungen einer Integrationsbemühung erfüllt, kann zwar stufenweise eine sogenannte Motivationsentschädigung bis max. dem heutigen Grundbedarf erhalten, ist allerding der Willkür von den Sozialhilfebehörden ausgesetzt. Ich frage mich zudem, ob dieses System rechtlich erlaubt ist. Ein derartiger massiver Eingriff führt dazu, dass die Schere zwischen arm und reich noch weiter auseinandergeht. Das ist traurig – sehr traurig!
Claude Hodel
SP Reinach