Blicken wir etwas zurück. Im Jahr 2006 gab sich das Schweizer Volk eine neue Asyl- und Ausländergesetzgebung. Die revidierten Gesetze stammten aus der Küche des EJPD, dessen Vorsteher Chris-toph Blocher war. Dass gerade er die heutige Gesetzgebung als zu lasch kritisiert, ist daher nicht nachvollziehbar. Ausserdem lässt er komplett ausser Acht, dass die Schweiz schon heute eine der europaweit härtesten Ausschaffungsgesetzgebungen hat. Ein Ausländer, der zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt wird oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung (schwerwiegend) gefährdet, wird nach geltendem Recht ausgeschafft, sofern seine Wegweisung nicht unverhältnismässig ist und kein Härtefall vorliegt. Die Hürden für eine Härtefallbewilligung sind dabei so hoch, dass sie in der Praxis kaum je erteilt wird. Wer gravierende Delikte begeht, z.B. eine Frau vergewaltigt, wird somit bereits heute ausgeschafft. Hingegen wird der Secondo, der beim benachbarten Bauern in die Laube einsteigt, dabei das Türschloss beschädigt und einen Apfel mitnimmt, (zu Recht) nicht ausgewiesen.
Nun wurde im November 2010 die Ausschaffungsinitiative angenommen. Nach dieser müssen Ausländer die Schweiz verlassen, wenn sie wegen bestimmter Straftaten verurteilt wurden. Bei der Umsetzung übernahm und ergänzte das Parlament den Deliktskatalog der SVP-Initiative, um zugleich festzuhalten, dass das Gericht ausnahmsweise von einer Landesverweisung absehen könne, wenn diese einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die öffentlichen Interes-sen an der Verweisung nicht überwiegen. Die geltende, ohnehin schon strenge Gesetzgebung wird also weiter verschärft. Die einzige „Korrekturmöglichkeit“ bietet die Härtefallbewilligung, die, wie erwähnt, fast nie gewährt wird. Nach dem Willen des Parlaments würde also der Vergewaltiger, nicht aber der Apfeldieb ausgeschafft. Beides ist richtig.
Der SVP geht jedoch auch diese Regelung zu wenig weit. Mit der Durchsetzungsinitiative soll nun direkt in der Verfassung verankert werden, dass Ausländer, die wegen bestimmter Delikte, z.B. Einbruchsdiebstahl, verurteilt werden, automatisch ausgeschafft werden, und zwar unabhängig von der Frage, ob die Öffentlichkeit überhaupt ein Interesse an einer Wegweisung hat. Der in der Schweiz geborene Apfeldieb müsste also zwingend ausgeschafft werden, auch wenn er hierzulande Kinder hat, ein florierendes Unternehmen führt und bestens integriert ist. Die Forderungen der Durchsetzungsinitiative stehen damit in unmittelbarem Konflikt zu den verfassungsrechtlich garan-tierten Grundrechten und dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Gleichzeitig wird das Parlament als Gesetzgeber ausgeschaltet und werden die Richter in einem Akt konfusen Misstrauens zu Vollstreckungsbeamten degradiert. Das Prinzip der Gewaltentrennung wird damit mit Füssen getreten.
Die Durchsetzungsinitiative ist somit nicht nur unmenschlich, sondern bricht mit dem schweizerischen Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Die Deutungshoheit über diese Werte obliegt allerdings nicht alleine der SVP, sondern allen Menschen in diesem Land. Es ist darum richtig und wichtig, dass sich eine derart breite Front gegen diese gefährliche und überflüssige Initiative gebildet hat. Alles andere als ein Nein zur Durchsetzungsinitiative am 28. Februar wäre der Schweiz nicht würdig.
Diego Stoll, Landrat, SP Liestal